Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 1 - Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§ 8Bek k.a.Abk.)

B. v. 28.04.2000 BGBl. I S. 737
Geltung ab 26.05.2000; FNA: 423-5-2-3 Warenzeichenrecht

Anlage 1 Flagge der Internationalen Atomenergie-Organisation


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Abbildung Flagge der Internationalen Atomenergie-Organisation (BGBl. I 2000 S. 737)


(weißes Emblem auf mittelblauem Grund)

Anzeige


 

Zitierungen von Anlage 1 Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MarkenG§ 8Bek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkenG§ 8Bek selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Bekanntmachung MarkenG§ 8Bek
... dass 1. die Flagge der „Internationalen Atomenergie-Organisation" (Anlage 1 ), 2. das Emblem der „Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum" ...