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Anlage 1 - Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§ 8Bek k.a.Abk.)
Anlage 1 Flagge der Internationalen Atomenergie-Organisation
Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
(weißes Emblem auf mittelblauem Grund)
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Zitierungen von Anlage 1 Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MarkenG§ 8Bek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MarkenG§ 8Bek selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Bekanntmachung MarkenG§ 8Bek
... dass 1. die Flagge der „Internationalen Atomenergie-Organisation" (Anlage 1 ), 2. das Emblem der „Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum" ...
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