Zitierungen von Anlage 2 BüroMKfAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BüroMKfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BüroMKfAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BüroMKfAusbV Ausbildungsrahmenplan
... zu legen. (2) Eine von der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans nach Anlage 2 abweichende Organisation der Berufsausbildung ist insbesondere zulässig, wenn ...
§ 6 BüroMKfAusbV Zwischenprüfung
...  (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich 1. auf die in den Anlagen 1 und 2 für die ersten 15 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4141; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.05.2020 BGBl. I S. 1207
§ 3 BüroMKfAusbErprobV Teil 1 der Abschlussprüfung
... (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich 1. auf die in den Anlagen 1 und 2 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung für die ersten 15 Monate genannten ...
§ 4 BüroMKfAusbErprobV Teil 2 der Abschlussprüfung
... sich 1. auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach den Anlagen 1 und 2 der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung sowie 2. auf den im ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen im Bereich Büromanagement
V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 791
Artikel 1 BüroMKfAusbÄndV Änderung der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
... durch das Wort „Kundenbeziehungen" ersetzt. 4. In Anlage 2 Abschnitt C Absatz 1 wird das Wort „Kundenbeziehungsprozesse" durch das Wort ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed