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Zitierungen von § 13 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 GroMiKV Ausnahmen von der Beschlussfassungspflicht nach § 13 Absatz 2 des Kreditwesengesetzes (vom 28.06.2021)
Zitat in folgenden Normen
Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3648; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Anlage 3 ZahlPrüfbV (zu § 23) Datenübersicht für Zahlungs- und E-Geld-Institute (vom 20.12.2018)
... und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. §§ 9 bis 14 GroMiKV). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung und zur Aufhebung der Länderrisikoverordnung
V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4024
Artikel 1 GroMiKVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... bis 403 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu berücksichtigen wären." 5. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Umrechnung der auf fremde Währungen ... wären." 5. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Umrechnung der auf fremde Währungen lautenden Positionen Eine auf eine fremde ...
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