interne Verweise§ 27 InstitutsVergV Gruppenweite Regelung der Vergütung (vom 16.11.2022) ... der gruppenangehörigen Unternehmen umzusetzen, wobei in nachgeordneten Unternehmen sowohl § 1 dieser Verordnung als auch § 2 Absatz 7 bis 8b, 9a, 9e, 9g und 9h des Kreditwesengesetzes ... und Gruppen-Risikoträgerinnen umzusetzen. Institute gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 haben die Gruppen-Risikoträger und Gruppen-Risikoträgerinnen gemäß § 25a ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 20.09.2021 BGBl. I S. 4308
Artikel 1 3. InstitutsVergVÄndV ... zu § 28 wie folgt gefasst: „§ 28 (weggefallen)". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) ... a) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. b) In Absatz 3 werden nach dem Wort ... Personal" eingefügt und wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) ... b) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. c) In Absatz 6 Satz 5 Nummer 1 Buchstabe b werden nach dem ... d) In Absatz 7 Satz 4 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. 6. In § 6 Absatz 4 werden die Wörter „des ... 8 Absatz 2 Satz 2 und 3 wird jeweils die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. 9. § 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 10. In § 12 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. 11. § 15 wird wie folgt geändert: a) In ... aa) In Satz 1 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. bb) In Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ ... In Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ... entsprechen. Vergütungssysteme für Risikoträger und Risikoträgerinnen der in § 1 Absatz 3 Satz 2 genannten Institute müssen den gleichen besonderen Anforderungen wie die Institute nach Satz ... der gruppenangehörigen Unternehmen umzusetzen, wobei in nachgeordneten Unternehmen sowohl § 1 dieser Verordnung als auch § 2 Absatz 7 bis 8b, 9a, 9e, 9g und 9h des Kreditwesengesetzes ... und Gruppen-Risikoträgerinnen umzusetzen. Institute gemäß § 1 Absatz 3 Satz 2 haben die Gruppen-Risikoträger und Gruppen-Risikoträgerinnen gemäß § 25a ... 4 wird Absatz 6 und in Satz 2 wird die Angabe „§ 25n" durch die Angabe „ § 1 Absatz 3c" ersetzt. 17. § 28 wird ...
Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 25.07.2017 BGBl. I S. 3042
Artikel 1 InstitutsVergVÄndV Änderung der Institutsvergütungsverordnung ... das Wort „Besondere" durch das Wort „Ergänzende" ersetzt. 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... erfasst sind. In nachgeordneten Unternehmen gelten vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 2 sowohl § 1 dieser Verordnung als auch im Hinblick auf die Anforderungen des § 25a Absatz 5 des ...
Verordnung zur Vornahme von Folgeänderungen in Rechtsverordnungen infolge der Einführung des Wertpapierinstitutsgesetzes
V. v. 10.11.2022 BGBl. I S. 2021
Artikel 2 WpIGEÄndV Änderung der Institutsvergütungsverordnung ... 2021 (BGBl. I S. 4308) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter ... a) In Absatz 2 werden die Wörter „CRR-Institut gemäß § 1 Absatz 3d Satz 3" durch die Wörter „CRR-Kreditinstitut gemäß § 1 Absatz 3d ... § 1 Absatz 3d Satz 3" durch die Wörter „CRR-Kreditinstitut gemäß § 1 Absatz 3d Satz 1" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „CRR-Institute" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung
V. v. 15.04.2019 BGBl. I S. 486
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