Artikel 6 - Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten (DesignVEV k.a.Abk.)

V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18 (Nr. 2); Geltung ab 10.01.2014, abweichend siehe Artikel 6
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Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 6 ändert mWv. 10. Januar 2014 GeschmMV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschmacksmusterverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 884), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2630) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 5 tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Januar 2014.



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