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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Rechtspflegergesetzes (RPflGNBBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Bekanntmachung der Neufassung des Rechtspflegergesetzes vom 14. April 2013 (BGBl. I S. 778) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Der Bekanntmachungstext ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Nummer 1 sind nach dem Wort „das" die Wörter „teils am 9. November 1969, teils" einzufügen.
- b)
- Nach Nummer 13 ist folgende Nummer 13a einzufügen:
- „13a.
- den am 1. September 1976 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2186),".
- c)
- In Nummer 26 sind nach der Angabe „S. 1156" ein Komma und die Angabe „1268" einzufügen.
- d)
- Der Nummer 42 sind die Wörter „der durch Artikel 2a Nummer 1 des Gesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist," anzufügen.
- e)
- In Nummer 47 sind nach den Wörtern „Artikel 4 Absatz 3" die Wörter „sowie Artikel 8 Absatz 2" einzufügen.
- f)
- Nach Nummer 72 ist folgende Nummer 72a einzufügen:
- „72a.
- den am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 17. März 2007 (BGBl. I S. 314),".
- 2.
- Die Neufassung ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- Der Überschrift „Rechtspflegergesetz" ist die Angabe „(RPflG)" anzufügen.
- b)
- In § 16 Absatz 1 Nummer 6 ist nach dem Wort „vorliegt" das Komma zu streichen.
- c)
- In § 18 Absatz 1 ist das Wort „Im" durch das Wort „In" zu ersetzen.
- d)
- Nach § 24b ist die Überschrift
„Vierter Abschnitt Sonstige Vorschriften auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung"
zu streichen und nach § 25a einzufügen. - e)
- In der Überschrift zu § 33 ist das Komma durch ein Semikolon zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium der Justiz
Im Auftrag Gerd Josef Nettersheim
Im Auftrag Gerd Josef Nettersheim
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