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Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung (RindTbVNBBer k.a.Abk.)

B. v. 23.12.2013 BGBl. 2014 I S. 47; Geltung ab 21.07.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 21. Juli 2013 RindTbVNB RindTbV § 3, § 4, § 4a, § 9, § 17

In der Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung vom 12. Juli 2013 (BGBl. I S. 2445) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 3 Absatz 1 Satz 3 sind die Wörter „Weist die Untersuchung nach Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „Weist eine Untersuchung nach Satz 1 Nummer 1" zu ersetzen.

2.
In § 4 Satz 1 sind die Wörter „oder Nummer 2.2.5.3.2" durch die Wörter „oder der Nummer 2.2.5.3.2" zu ersetzen.

3.
In § 4a Satz 1 sind die Wörter „oder Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a" durch die Wörter „oder der Nummer 2.2.5.3.2 Buchstabe a" zu ersetzen.

4.
In § 9 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b sind die Wörter „seuchenkranken oder" zu streichen.

5.
In § 17 Absatz 1 Nummer 2 ist nach der Angabe „§ 7a Absatz 2 Satz 2" das Komma zu streichen.

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