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Änderung § 2 Verordnung über die Nichtanwendung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers vom 26.07.2014

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§ 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.07.2014 geltenden Fassung
§ 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 26.07.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1204
(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Inkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Diese Verordnung tritt am 25. August 2014 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

(2) Diese Verordnung tritt am 25. August 2014 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. *)


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*) Anm. d. Red.: Die angezeigte Verordnung selbst wurde durch Artikel 1 V. v. 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1204) aufgehoben.