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§ 7 - Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (WeinSBV)
V. v. 20.02.2014 BGBl. I S. 143 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 27.02.2014; FNA: 2125-5-7-8 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 27.02.2014; FNA: 2125-5-7-8 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 des Weingesetzes handelt, wer gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen Artikel 8 Absatz 2 ein Begleitdokument verwendet,
- 2.
- entgegen Artikel 31 Absatz 1 Unterabsatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht bis zum 15. Januar jedes Jahres vorlegt oder
- 3.
- entgegen Artikel 32 Absatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht bis zum 10. September jedes Jahres vorlegt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung V. v. 21. Oktober 2022 BGBl. I S. 1876 m.W.v. 29. Oktober 2022
Frühere Fassungen von § 7 WeinSBV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.10.2022 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung vom 21.10.2022 BGBl. I S. 1876 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 WeinSBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 WeinSBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinSBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1876
Artikel 1 1. WeinSBVÄndV Änderung der Weinrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
... Abschnitt 6 Zuwiderhandlungen gegen die Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 § 7 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 50 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 ...
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