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§ 4 - Süßwarentechnologenausbildungsverordnung (SüßwAusbV)
§ 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation,
- 2.
- Anwenden von Qualitätssicherungssystemen,
- 3.
- Anwenden von Hygienemaßnahmen,
- 4.
- Annehmen, Lagern und Vorbereiten von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen für Süßwaren,
- 5.
- Herstellen von Süßwaren,
- 6.
- Verpacken von Produkten sowie
- 7.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.
(3) Die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind prozessbezogen in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
- Schokoladewaren und Konfekt,
- 2.
- Bonbons und Zuckerwaren,
- 3.
- feine Backwaren,
- 4.
- Knabberartikel oder
- 5.
- Speiseeis.
(4) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz.
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Zitierungen von § 4 SüßwAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SüßwAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SüßwAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage SüßwAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Süßwarentechnologen und zur Süßwarentechnologin
... von Arbeits- abläufen, Arbeiten im Team, Organisation (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen b) ... Anwenden von Qualitäts- sicherungssystemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Ziele, Aufgaben und Aufbau von Qualitätsmanage- ... 3 Anwenden von Hygiene- maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebs- hygiene ... bereiten von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen für Süßwaren (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe kontrollieren und an- nehmen ... 5 Herstellen von Süßwaren (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Fließschemata anwenden b) Bedienungsanleitungen ... 6 Verpacken von Produkten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Verpackungsmaterialien annehmen, prüfen und unter ... Anwenden von Informations- und Kommunikations- techniken (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Informationen beschaffen, auswerten und einordnen b) ... 1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits- ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ...
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