§ 20 - Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV)

V. v. 22.05.2014 BGBl. I S. 586 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
Geltung ab 01.07.2014; FNA: 2032-1-41 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 20 Verwaltungsvorschrift


§ 20 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erlässt eine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung dieser Verordnung.


Text in der Fassung des Artikels 65 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020

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Frühere Fassungen von § 20 BPolHfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 65 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 20 BPolHfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BPolHfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPolHfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 65 11. ZustAnpV Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
... 3 Absatz 1 Satz 2, § 4 Absatz 5, § 14 Absatz 3 Satz 2, § 19 Absatz 2 Satz 1 und § 20 der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 586), die durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. ...

Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
V. v. 11.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 80
Artikel 1 BPolHfVÄndV Änderung der Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
... § 18 Übergangsvorschrift § 19 Verwaltungsvorschrift § 20 Inkrafttreten". 3. § 1 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... die erste kostenauslösende Tätigkeit eines Leistungserbringers." 19. Die §§ 20 und 21 werden die §§ 19 und ... 19. Die §§ 20 und 21 werden die §§ 19 und 20 ...


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