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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2019 aufgehoben

§ 4 - Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung (EisAusbV)

V. v. 05.06.2014 BGBl. I S. 702 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 180
Geltung ab 01.08.2014 bis 31.07.2019; FNA: 7110-6-116 Handwerk im Allgemeinen
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§ 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung



(1) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Speiseeis gliedert sich in

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie

2.
integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

(2) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Umgang mit Gästen; Beratung und Verkauf,

2.
Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern; Arbeitsplanung,

3.
Hygiene,

4.
Küchenbereich,

5.
Servicebereich,

6.
Büroorganisation und -kommunikation,

7.
Warenwirtschaft,

8.
Werbung und Verkaufsförderung,

9.
Wirtschaftsdienst,

10.
Herstellen von Speiseeis,

11.
Verarbeiten von Speiseeis sowie Gestalten von Erzeugnissen,

12.
kaufmännische und wirtschaftliche Grundlagen zum Führen eines Eiscafés sowie

13.
Planung und Kontrolle von Kosten und Leistungen.

(3) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz.

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Zitierungen von § 4 EisAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EisAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EisAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage EisAusbV (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Speiseeis
...  Umgang mit Gästen; Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Auswirkung des persönlichen Erscheinungsbildes und ... von Geräten, Maschinen und Gebrauchs- gütern; Arbeitsplanung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Arbeitsaufträge erfassen, Informationen beschaffen sowie ... und bewerten   4 2 3 Hygiene (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Be-  ... 4 Küchenbereich (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwen-  ...   4 7 5 Servicebereich (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen b) Aufguss- ... und -kommunikation (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen b) ... 7 Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Waren annehmen, auf Temperatur, Hygienemängel, Gewicht, ... und Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für  ... (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Gästeräume angebots- und anlassbezogen herrichten  ... von Speiseeis (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Zuckerlösungen unterschiedlicher Dichte herstellen und ... von Speiseeis sowie Gestalten von Erzeugnissen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Obstsalat herstellen b) Fruchtmark herstellen c) ... und wirtschaftliche Grundlagen zum Führen eines Eiscafés (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken ... und Kontrolle von Kosten und Leistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) saisonale Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit  ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins-  ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits-  ... der gesamten Ausbildung 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im  ...