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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2019 aufgehoben
§ 4 - Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung (EisAusbV)
V. v. 05.06.2014 BGBl. I S. 702 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 180
Geltung ab 01.08.2014 bis 31.07.2019; FNA: 7110-6-116 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.08.2014 bis 31.07.2019; FNA: 7110-6-116 Handwerk im Allgemeinen
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§ 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Speiseeis gliedert sich in
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Umgang mit Gästen; Beratung und Verkauf,
- 2.
- Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern; Arbeitsplanung,
- 3.
- Hygiene,
- 4.
- Küchenbereich,
- 5.
- Servicebereich,
- 6.
- Büroorganisation und -kommunikation,
- 7.
- Warenwirtschaft,
- 8.
- Werbung und Verkaufsförderung,
- 9.
- Wirtschaftsdienst,
- 10.
- Herstellen von Speiseeis,
- 11.
- Verarbeiten von Speiseeis sowie Gestalten von Erzeugnissen,
- 12.
- kaufmännische und wirtschaftliche Grundlagen zum Führen eines Eiscafés sowie
- 13.
- Planung und Kontrolle von Kosten und Leistungen.
(3) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz.
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Zitierungen von § 4 EisAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EisAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EisAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage EisAusbV (zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Speiseeis
... Umgang mit Gästen; Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Auswirkung des persönlichen Erscheinungsbildes und ... von Geräten, Maschinen und Gebrauchs- gütern; Arbeitsplanung (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Arbeitsaufträge erfassen, Informationen beschaffen sowie ... und bewerten 4 2 3 Hygiene (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Be- ... 4 Küchenbereich (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwen- ... 4 7 5 Servicebereich (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen b) Aufguss- ... und -kommunikation (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen b) ... 7 Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Waren annehmen, auf Temperatur, Hygienemängel, Gewicht, ... und Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für ... (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Gästeräume angebots- und anlassbezogen herrichten ... von Speiseeis (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Zuckerlösungen unterschiedlicher Dichte herstellen und ... von Speiseeis sowie Gestalten von Erzeugnissen (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Obstsalat herstellen b) Fruchtmark herstellen c) ... und wirtschaftliche Grundlagen zum Führen eines Eiscafés (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken ... und Kontrolle von Kosten und Leistungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) saisonale Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit ... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeits- ... der gesamten Ausbildung 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ...
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