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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen im Bereich Büromanagement (BüroMKfAusbÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
Die Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4125) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 2 Nummer 2.1 wird das Wort „Kundenbeziehungsprozesse" durch das Wort „Kundenbeziehungen" ersetzt.
- 2.
- § 8 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „informationstechnisches Büromanagement", „Kundenbeziehungsprozesse" oder „Wirtschafts- und Sozialkunde" durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- 1.
- der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend" bewertet worden ist und
- 2.
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
- 3.
- In Anlage 1 Abschnitt A laufende Nummer 2.1 Spalte 2 wird das Wort „Kundenbeziehungsprozesse" durch das Wort „Kundenbeziehungen" ersetzt.
- 4.
- In Anlage 2 Abschnitt C Absatz 1 wird das Wort „Kundenbeziehungsprozesse" durch das Wort „Kundenbeziehungen" ersetzt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11196/a187940.htm