Änderung § 4 Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 vom 18.08.2006

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§ 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.08.2006 geltenden Fassung
§ 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 18.08.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 217 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
(Textabschnitt unverändert)

§ 4


(Text alte Fassung)

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft. *)


---
Anm. d. Red.: gemäß Artikel 10 Nr. 3 G. v. 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1520) bleibt § 3 Abs. 3 weiter anwendbar


(Text neue Fassung)

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.




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