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Artikel 5 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (EU/1215/2012DG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. Januar 2015 AVAG § 1, § 2, § 8, § 9, § 16, § 17, § 19, § 34, § 57
Das Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift werden die Wörter „von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „von Abkommen der Europäischen Union" ersetzt.
- 2.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 6 wie folgt gefasst:
„Abschnitt 6 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen". - 3.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- die Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen."
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Abkommen nach Absatz 1 Nummer 2 werden als unmittelbar geltendes Recht der Europäischen Union durch die Durchführungsbestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt." - bb)
- In Satz 2 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „zwischenstaatlichen Verträge" durch die Wörter „Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge" ersetzt.
- 4.
- § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist- 1.
- Mitgliedstaat jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- 2.
- Titel jede Entscheidung, jeder gerichtliche Vergleich und jede öffentliche Urkunde, auf die oder den der jeweils auszuführende Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 oder das jeweils durchzuführende Abkommen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 Anwendung findet, und
- 3.
- Vertragsstaat jeder Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 abgeschlossen hat."
- 5.
- In § 8 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „die durchzuführende Verordnung oder" gestrichen und wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" ersetzt.
- 6.
- In § 9 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter „vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288)" gestrichen.
- 7.
- In § 16 Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Gemeinschaften" durch das Wort „Union" ersetzt.
- 8.
- In § 17 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Gemeinschaft" durch das Wort „Union" ersetzt.
- 9.
- In § 19 werden die Wörter „nach der durchzuführenden Verordnung der Europäischen Gemeinschaft," gestrichen.
- 10.
- § 34 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Ausführung von Anerkennungs- und Vollstreckungsverträgen nach diesem Gesetz und für die Durchführung der in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannten Verordnungen und Abkommen" durch die Wörter „Durchführung dieses Gesetzes" ersetzt.
- b)
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Von der Ermächtigung kann für jeden der in § 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b genannten Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge und für das in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannte Abkommen der Europäischen Union einzeln Gebrauch gemacht werden."
- 11.
- Die Überschrift von Teil 2 Abschnitt 6 wird wie folgt gefasst:
„Abschnitt 6 Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen". - 12.
- In § 57 Satz 1 werden die Wörter „nach den Artikeln 54, 57 und 58 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 und" gestrichen.
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 EU/1215/2012DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EU/1215/2012DG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146
Bekanntmachung AVAGNB 2015
... Februar 2013 (BGBl. I S. 273), 4. den am 10. Januar 2015 in Kraft getretenen Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890), 5. den am 1. Oktober 2015 in Kraft ...
Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Artikel 1 HaagÜbkGeStuaÄndG Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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