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Artikel 8 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (EU/1215/2012DG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In den Nummern 1212 und 1315 wird jeweils in Absatz 1 der Anmerkung, in Nummer 1321 im Gebührentatbestand in Nummer 2 sowie in Nummer 1324 in Absatz 1 der Anmerkung jeweils das Wort „Vorlesen" durch das Wort „Verlesen" ersetzt.
- 2.
- In Nummer 1326 wird im Gebührentatbestand das Wort „Beschwerde" durch das Wort „Rechtsbeschwerde" ersetzt.
- 3.
- In den Nummern 1412, 1421 und 1424 wird jeweils in Absatz 1 der Anmerkung das Wort „Vorlesen" durch das Wort „Verlesen" ersetzt.
- 4.
- In Nummer 1711 wird im Gebührentatbestand die Angabe „§ 56" durch die Angabe „§ 57" ersetzt.
- 5.
- In Nummer 1715 wird im Gebührentatbestand das Wort „Vorlesen" durch das Wort „Verlesen" ersetzt.
- 6.
- In Nummer 1721 werden im Gebührentatbestand die Wörter „Begründung der Beschwerde" durch die Wörter „Begründung des Rechtsmittels" ersetzt.
- 7.
- In den Nummern 1722 und 1911 wird jeweils in Absatz 1 der Anmerkung das Wort „Vorlesen" durch das Wort „Verlesen" ersetzt.
- 8.
- In Nummer 1921 werden nach den Wörtern „Zurücknahme der Rechtsbeschwerde" die Wörter „oder des Antrags" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EU/1215/2012DG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EU/1215/2012DG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 EU/1215/2012DG Inkrafttreten
... Buchstabe b und Nummer 2, die Artikel 6, 7 Nummer 1, 3 und 5 bis 9 Buchstabe b und d, die Artikel 8 , 9 Nummer 1 bis 6 und 8 bis 10, Artikel 10 Nummer 1, 2 Buchstabe a und b und Nummer 3 bis 5 sowie ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1964
Artikel 3 EUGewSchVGEG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... in Familiensachen vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (BGBl. I S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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