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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Bodenschätzungs-Durchführungsverordnung (BodSchätzDVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1
Die Bodenschätzungs-Durchführungsverordnung vom 23. Februar 2012 (BGBl. I S. 311) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 werden die Wörter „(§ 6 Absatz 1 des Bodenschätzungsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 6 Absatz 1 des Gesetzes)" ersetzt.
- 2.
- Die Anlage 1 zu § 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Bodenschätzungs-Durchführungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BodSchätzDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BodSchätzDVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11219/a188179.htm