interne Verweise§ 8 EEG 2023 Anschluss (vom 25.02.2025) ... die Verlegung der Netzanschlussleitung, 5. die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2 erforderlichen Informationen. Wenn Netzbetreiber Anschlussbegehrenden im Fall ... entstehen, und 4. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2 notwendige Ausstattung. Netzbetreiber müssen ein Webportal zur ... 5. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2 notwendige Ausstattung. Das Format und die Inhalte der nach Satz 2 bis 4 ...
§ 10b EEG 2023 Vorgaben zur Direktvermarktung (vom 25.02.2025) ... zur Übernahme der Vermarktung folgenden Kalendermonats erfüllt werden. § 9 Absatz 3 ist zur Ermittlung der installierten Leistung entsprechend anzuwenden. (2) ...
§ 52 EEG 2023 Zahlungen bei Pflichtverstößen (vom 25.02.2025) ... an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, eine Zahlung leisten, wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1 oder Absatz 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § ... wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1 oder Absatz 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § ... 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § 10b verstoßen, 5. die ...
§ 81 EEG 2023 Clearingstelle (vom 01.01.2023) ... kann Streitigkeiten vermeiden oder beilegen 1. zur Anwendung der §§ 3, 6 bis 55b, 70, 71, 80, 100, der Anlagen 1 bis 3 und der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 85 EEG 2023 Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 25.02.2025) ... 1 des Energiewirtschaftsgesetzes treffen 1. zu den technischen Einrichtungen nach § 9 Absatz 1 bis 2 , insbesondere zu den Datenformaten, 2. zur Nachweisführung nach § 10b Absatz ...
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... dieses Gesetzes anzuwenden ist, 4. für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas § 9 Absatz 5 dieses Gesetzes anwendbar ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und ... 6 Absatz 4 Satz 1 in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden. (3) § 9 Absatz 1 ist anstelle der technischen Vorgaben nach der für eine Anlage oder eine KWK-Anlage ... besteht, stufenweise ferngesteuert zu reduzieren, 2. der Anlagenbetreiber nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer ... einer installierten Leistung von höchstens 7 Kilowatt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer ... anzuwenden; insbesondere ist dem Netzbetreiber das Begehren vorab mitzuteilen. (3b) § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 ist nicht anzuwenden auf Anlagen, die nach dem Ablauf des 31. Dezember 2022 und vor dem 25. ... (5) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 3 und 3a ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für ... 3 und 3a ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des ... (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflichten nach § 9 Absatz ... in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflichten nach § 9 Absatz 8 nur von Anlagen erfüllt werden müssen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb ... müssen, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen worden sind. Dabei ist § 9 Absatz 8 Satz 4 erst ab dem 9. Februar 2024 anzuwenden. (7) § 19 in Verbindung mit § 21 ... gestellt werden, ist § 8 in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden. (23) § 9 Absatz 3 Satz 2 und 3 , § 10a Absatz 2 und 3 und § 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 sind nicht anzuwenden auf Anlagen, ...
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
§ 4 BNetzABGebV Gebührenbefreiung und -ermäßigung (vom 18.07.2024) ... der Anlage Abschnitt 11 Nummer 7 vorgesehenen Gebühr werden erhoben, wenn der Antrag nach § 9 Absatz 8 Satz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Bewilligung der Ausnahme von der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung abgelehnt worden ...
Besondere Gebührenverordnung Strom (StromBGebV)
V. v. 02.01.2017 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 41
Anlage StromBGebV (zu § 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.03.2025) ... kennzeichnung nach § 77 Absatz 1 Nummer 2 des Windenergie-auf-See- Gesetzes i. V. m. § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach dem „Standard Offshore-Luftfahrt für die deutsche ausschließliche ... nach § 77 Absatz 1 Nummer 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes i. V. m. § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach dem „Standard Offshore-Luftfahrt für die deutsche ausschließliche ...
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 28
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 06.02.2025) ... bedarfsgesteuerter Nachtkenn- zeichnung § 14 Absatz 2 SeeAnlG § 9 Absatz 8 EEG 808 71 Anordnungen nach erhöhtem ... bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung § 16 Absatz 2 SeeAnlV § 9 Absatz 8 EEG 808 99 Gestattung der Inbetriebnahme ... bedarfsgesteuerter Nachtkenn- zeichnung § 16 Absatz 2 SeeAnlV § 9 Absatz 8 EEG 808 100 Anordnungen nach erhöhtem ... 31.12.2022 geltenden Fassung § 55 Nummer 2 Buchstabe a WindSeeG i. V. m. § 9 Absatz 8 EEG 808 121 Gestattung der Inbetriebnahme be- ... 31.12.2022 geltenden Fassung § 55 Nummer 2 Buchstabe a WindSeeG i. V. m. § 9 Absatz 8 EEG 808 122 Festlegung des Untersuchungsrah- mens ...
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 27 GEEV Zahlungsanspruch (vom 01.10.2021) ... der Marktprämie nach Absatz 1 mit der Maßgabe, dass 1. die §§ 7 bis 17, 79 und 79a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die §§ 13 und 13a des ...
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 54
§ 3 KWKG 2023 Anschluss- und Abnahmepflicht (vom 27.07.2021) ... unverzüglich vorrangig physikalisch abnehmen, übertragen und verteilen. Die §§ 9 und 11 Absatz 5 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind auf den ...
KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 54
§ 27 KWKAusV Völkerrechtliche Vereinbarung (vom 01.01.2023) ... nicht geltend machen darf, 5. die KWK-Anlage a) die Anforderungen nach § 9 Absatz 1, 1a oder 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllt, b) Strom auf der Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse oder ...
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV)
V. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1734; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
§ 1 SDLWindV Anwendungsbereich (vom 01.08.2014) ... Verordnung regelt 1. die technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 9 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und 2. die Anforderungen an den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 EEGAusbGuEnFG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... und 4. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2a notwendige Ausstattung. Netzbetreiber müssen ein Webportal zur Verfügung ... 5. die Informationen über die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2a notwendige Ausstattung. Das Format und die Inhalte der nach Satz 2 bis 4 ... 5 Satz 3 und 4 sowie Absatz 6 Satz 2 und 3 entsprechend anzuwenden." 5. Nach § 9 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Ab dem Einbau eines intelligenten ...
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... geleisteten Betrages im Rahmen der Endabrechnung vom Netzbetreiber verlangen." 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist, eine Zahlung leisten, wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen ... wenn sie 1. gegen § 9 Absatz 1, 1a oder 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen ... 2 verstoßen, 2. gegen § 9 Absatz 5 verstoßen, 3. gegen § 9 Absatz 8 verstoßen, 4. gegen § 10b verstoßen, 5. die ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1 und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1a und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... (5) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 3 und 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen ... den Absätzen 3 und 4 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des ... (6) § 9 Absatz 8 dieses Gesetzes ist für Anlagen nach Absatz 1 anstelle von § 9 Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflicht nach § 9 Absatz 8 ... in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung anzuwenden, wobei die Pflicht nach § 9 Absatz 8 nur von Anlagen erfüllt werden muss, die nach dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen ...
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 3 EnEDiNG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... zu § 84a wie folgt gefasst: „§ 84a (weggefallen)". 2. § 9 Absatz 1 bis 2a wird durch die folgenden Absätze 1, 1a, 1b und 2 ersetzt: „(1) ... b) Nach Satz 1 werden die folgenden Sätze eingefügt: „ § 9 Absatz 1b ist entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ... anzuwenden. Hinsichtlich der Pflicht nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b ist auch § 9 Absatz 1 Satz 2 entsprechend anzuwenden." c) In dem neuen Satz 4 werden die Wörter ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 4 EnWGEÜVÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... Ortes der Messung, der Entnahme und der Einspeisung von Energie mit." 4. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 bis 2 werden durch die folgenden ... und Stunden." 12. In § 52 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1, 1a oder 2" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 oder Absatz 2" ersetzt. ... 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1, 1a oder 2" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 oder Absatz 2" ersetzt. 13. Nach § 52 wird folgender § 52a ... von zwölf Monaten in insgesamt mindestens sechs Monaten jeweils mindestens einmal gegen § 9 Absatz 1 oder Absatz 2 oder gegen § 10b Absatz 1 oder Absatz 2 verstoßen hat und der Anlagenbetreiber die ... wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) § 9 Absatz 1 ist anstelle der technischen Vorgaben nach der für eine Anlage oder eine KWK-Anlage ... besteht, stufenweise ferngesteuert zu reduzieren, 2. der Anlagenbetreiber nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer ... einer installierten Leistung von höchstens 7 Kilowatt ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung oder nach einer entsprechenden Bestimmung einer ... c) Nach Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt: „(3b) § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 ist nicht anzuwenden auf Anlagen, die nach dem Ablauf des 31. Dezember 2022 und vor dem 25. ...
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... 1 und 2" durch die Wörter „Absatz 1 bis 2" ersetzt. 9. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden durch die folgenden ... Smart-Meter-Gateway nach § 2 Nummer 19 des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllt werden; § 9 Absatz 1b ist entsprechend anzuwenden. Bei Anlagen, die bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats nach dieser ... eingespeist wird. Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach Satz 2 ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (3) Die Nutzung der technischen Einrichtungen zur Abrufung ... zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung im Sinn von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a" durch die Wörter „Einrichtung zur Regelung der Einspeiseleistung im ... a" durch die Wörter „Einrichtung zur Regelung der Einspeiseleistung im Sinn von § 9 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „§ 9 Absatz ... Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. bb) In Satz 2 werden nach der Angabe „ § 9 Absatz 2" die Wörter „des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember ... 2020 geltenden Fassung" eingefügt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 9 Absatz 1" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 und 2" ersetzt. c) ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 9 Absatz 1" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 und 2" ersetzt. c) Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. 12. § 15 ... Wort „Marktwert" ersetzt. bbb) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. ... 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Im ... ersetzt. d) In Absatz 4 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. ... 4 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1, 1a, 2 oder 5" ersetzt. 89. § 53 wird wie folgt geändert: a) In der ... Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch die technischen Vorgaben nach den §§ 9 , 10b und 100 Absatz 4 und 4a und stellt fest, ob über Smart-Meter-Gateways 1. der ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. bb) ... Nummer 1 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 und 2" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden die Wörter „§ 37 Absatz 1 ... Die Nummern 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „2. im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für ... im Anwendungsbereich des § 9 zu regeln, ab welchem Schwellenwert die Pflichten des § 9 Absatz 1 oder 1a auch für Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1 und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... nach dem Messstellenbetriebsgesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wird, ist § 9 Absatz 1a und 1b dieses Gesetzes anstelle der technischen Vorgaben nach der für die Anlage oder die KWK-Anlage ... (4b) Zur Bestimmung der Größe einer Anlage nach den Absätzen 4 und 4a ist § 9 Absatz 3 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (5) § 19 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 3, ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 1 EEGuEnWRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... erfüllen" ersetzt. bbb) In Nummer 4 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2a" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. cc) ... Nummer 4 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2a" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. cc) Satz 4 wird wie folgt geändert: aaa) In ... eingefügt. bbb) In Nummer 5 werden die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2a" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. dd) ... Nummer 5 werden die Wörter „§ 9 Absatz 1 bis 2a" durch die Wörter „ § 9 Absatz 1 bis 2" ersetzt. dd) Satz 6 wird durch folgende Sätze ersetzt: ... ist. Des Weiteren ist Absatz 6 Satz 4 entsprechend anzuwenden." 7. § 9 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... Kilowatt" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „ § 9 Absatz 3 ist zur Ermittlung der installierten Leistung entsprechend anzuwenden." b) ... § 95 Nummer 2 wird folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. unbeschadet der §§ 9 , 10b sowie 100 Absatz 3, 3a und 4 Regelungen zur Weitverkehrsnetzanbindung von Anlagen ... Gesetzes anzuwenden ist, 4. für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas § 9 Absatz 5 dieses Gesetzes anwendbar ist, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und ... werden, ist § 8 in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden. (23) § 9 Absatz 3 Satz 2 und 3 , § 10a Absatz 2 und 3 und § 24 Absatz 1 Satz 4 und 5 sind nicht anzuwenden auf Anlagen, ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien
G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Artikel 1 EEGHäVG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 Absatz 8 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird die Angabe „2024" durch die ... ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „Dabei ist § 9 Absatz 8 Satz 4 erst ab dem 9. Februar 2024 anzuwenden." b) In Absatz 9 Satz 2 werden die ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 22.07.2014 BGBl. I S. 1218
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Vierte Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Strom
V. v. 18.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 41
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Zitate in aufgehobenen TitelnAnlagenregisterverordnung (AnlRegV)
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1320; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 842
EEG- und Ausschreibungsgebührenverordnung (EEGAusGebV)
Artikel 2 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108, 120; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1092; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498
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