interne Verweise§ 33 EEG 2023 Ausschluss von Geboten (vom 29.07.2022) ... 39i oder den §§ 39j und 39k oder die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88f gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind, 3. bis zum Gebotstermin bei ...
§ 96 EEG 2023 Gemeinsame Bestimmungen (vom 25.02.2025) ... Die Rechtsverordnungen auf Grund der §§ 88, 88b, 88c , 88d, 88e, 88f, 89, 91, 92 und 93 bedürfen der Zustimmung des Bundestages. (2) ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV)Artikel 1 V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV)Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 54
Sonstige
Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer VerordnungenV. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3167
Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher VerordnungenV. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Zitat in folgenden NormenGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... 1 wird die Angabe „87" durch die Angabe „86" ersetzt. 93. In § 88c Nummer 3 wird die Angabe „28c" durch die Angabe „28d" ersetzt. 94. § ... und legt, soweit erforderlich, unverzüglich den Entwurf für eine Rechtsverordnung nach § 88c vor." 104. § 99 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... bb) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „Rechtsverordnung nach § 88c " die Wörter „in dem jeweils vorangegangen Kalenderjahr" eingefügt. ... bb) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „Rechtsverordnung nach § 88c " die Wörter „in dem jeweils vorangegangenen Kalenderjahr" eingefügt. ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... 87 (weggefallen)". bb) Die Angaben zu den §§ 88b und 88c werden wie folgt gefasst: „§ 88b Verordnungsermächtigung zur ... Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung". cc) Die Angabe zu § 93 ... von der Marktstammdatenregisterverordnung" ersetzt. 132. Die §§ 88b und 88c werden wie folgt gefasst: „§ 88b Verordnungsermächtigung zur ... 3. die eine installierte Leistung von 150 Kilowatt nicht überschreiten. § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung Soweit das Monitoring zur ... zu und legt, sofern erforderlich, unverzüglich den Entwurf für eine Verordnung nach § 88c vor. (4) Für die Zwecke des Absatzes 3 Satz 2 ist die tatsächlich erzeugte ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... Summe der installierten Leistung, die bei einer Ausschreibung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88c im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr bezuschlagt worden ist. In den Kalenderjahren ... Summe der installierten Leistung, die bei einer Ausschreibung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88c im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr bezuschlagt worden ist. In den Kalenderjahren ... „§§ 56 bis 61l" ersetzt. 45. In § 88c Nummer 1 werden die Wörter „für ein Ausschreibungsvolumen von 400 Megawatt pro Jahr" ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... j) Die Angabe zu § 88 wird durch folgende Angaben zu den §§ 88 bis 88d ersetzt: „§ 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen ... § 88b Verordnungsermächtigung zu Netzausbaugebieten § 88c Verordnungsermächtigung zu gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ... an Land, die bei einer Ausschreibung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88c bezuschlagt worden sind, und 3. der Pilotwindenergieanlagen an Land nach § 22a, ... 2. der Solaranlagen, die bei einer Ausschreibung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 88c bezuschlagt worden sind, und 3. der Freiflächenanlagen, deren anzulegender Wert ... 2018 bis 2020 jeweils 400 Megawatt pro Jahr nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 88c . (6) Bei den Innovationsausschreibungen nach § 39j ist das Ausschreibungsvolumen ... 37c oder den §§ 39 bis 39h oder die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 88 bis 88d gestellten Anforderungen nicht erfüllt sind, 3. bis zum Gebotstermin bei ... Die Einzelheiten der gemeinsamen Ausschreibungen werden in einer Rechtsverordnung nach § 88c näher bestimmt. Dabei soll sichergestellt werden, dass 1. ein hinreichend ... eingefügt. 37. § 88 wird durch die folgenden §§ 88 bis 88d ersetzt: „§ 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen ... installierte Leistung auf die Ausschreibungen in dem Kalenderjahr verteilt. § 88c Verordnungsermächtigung zu gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land ... 1 wird die Angabe „§§ 89, 91 und 92" durch die Angabe „§§ 88, 88c , 88d, 89, 91, 92 und 95 Nummer 2" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 3 werden die ...
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Zitate in aufgehobenen TitelnGrenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV)
Artikel 1 V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 10.08.2017 BGBl. I S. 3102
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