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Zitierungen von § 8a EEG 2023
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8a EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG 2023 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 EEG 2023 Anschluss (vom 25.02.2025)
... Wahl nach Satz 1 oder Satz 2 kann mit dem Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung nach § 8a verbunden werden. (3) Der Netzbetreiber darf abweichend von den Absätzen 1 und 2 ...
§ 11 EEG 2023 Abnahme, Übertragung und Verteilung (vom 25.02.2025)
... die kaufmännische Abnahme. Besteht eine flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 8a , so beschränkt sich die Verpflichtung nach Satz 1 auf den Anteil des Stroms, der im Rahmen ...
Zitat in folgenden Normen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
§ 17 EnWG Netzanschluss, Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz (vom 25.02.2025)
... der vereinbarten maximalen Entnahme- oder Einspeiseleistung. § 8a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie Inhalte einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 14a bleiben unberührt. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 1 EnWGEÜVÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... bei Überschreitung der vereinbarten maximalen Entnahme- oder Einspeiseleistung. § 8a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie Inhalte einer Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 14a bleiben ...
Artikel 4 EnWGEÜVÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 8 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des ... Wahl nach Satz 1 oder Satz 2 kann mit dem Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung nach § 8a verbunden werden." 3. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b ... nach § 8a verbunden werden." 3. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b eingefügt: „§ 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen ... 3. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b eingefügt: „ § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen (1) Der Netzbetreiber und der Anlagenbetreiber ... Satz wird angefügt: „Besteht eine flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 8a , so beschränkt sich die Verpflichtung nach Satz 1 auf den Anteil des Stroms, der im Rahmen ...
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