interne Verweise§ 8 EEG 2023 Anschluss (vom 25.02.2025) ... Wahl nach Satz 1 oder Satz 2 kann mit dem Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung nach § 8a verbunden werden. (3) Der Netzbetreiber darf abweichend von den Absätzen 1 und 2 ...
§ 11 EEG 2023 Abnahme, Übertragung und Verteilung (vom 25.02.2025) ... die kaufmännische Abnahme. Besteht eine flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 8a , so beschränkt sich die Verpflichtung nach Satz 1 auf den Anteil des Stroms, der im Rahmen ...
Zitat in folgenden NormenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 4 EnWGEÜVÄndG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... a) Nach der Angabe zu § 8 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des ... Wahl nach Satz 1 oder Satz 2 kann mit dem Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung nach § 8a verbunden werden." 3. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b ... nach § 8a verbunden werden." 3. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b eingefügt: „§ 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen ... 3. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b eingefügt: „ § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen (1) Der Netzbetreiber und der Anlagenbetreiber ... Satz wird angefügt: „Besteht eine flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 8a , so beschränkt sich die Verpflichtung nach Satz 1 auf den Anteil des Stroms, der im Rahmen ...
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