interne Verweise§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... 2025 geltenden Fassung anzuwenden. § 3 Nummer 7a und 47b, § 39i Absatz 2a und § 51b sind nicht auf Anlagen nach Satz 1 anzuwenden. (38) Für Biogasanlagen, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 52
Artikel 1 EEGBiogFlÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... wird nach der Angabe zu § 51a folgende Angabe eingefügt: „ § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven ... erzeugten Strommenge" eingefügt. 11. Nach § 51a wird folgender § 51b eingefügt: „§ 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für ... 11. Nach § 51a wird folgender § 51b eingefügt: „ § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven ... Februar 2025 geltenden Fassung anzuwenden. § 3 Nummer 7a und 47b, § 39i Absatz 2a und § 51b sind nicht auf Anlagen nach Satz 1 anzuwenden." 13. § 101 wird wie folgt ... 2 Satz 1 und 2, Absatz 2a, § 44b Absatz 1 Satz 3, § 50a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und § 51b dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ...
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