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§ 25 - Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
V. v. 03.11.2014 BGBl. I S. 1690 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1974
Geltung ab 14.11.2014; FNA: 7847-37-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 14.11.2014; FNA: 7847-37-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 25 Brachliegende Flächen (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013)
(1) 1Eine brachliegende Fläche, die von einem Betriebsinhaber im Antrag auf Direktzahlung für die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden als im Umweltinteresse genutzte Fläche im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ausgewiesen wird, muss während des ganzen Jahres, für das dieser Antrag gestellt wird, brach liegen. 2Abweichend von Satz 1 darf ab dem 1. August dieses Jahres eine Aussaat oder Pflanzung, die nicht vor Ablauf dieses Jahres zur Ernte führt, vorbereitet und durchgeführt oder der Aufwuchs durch Schafe oder Ziegen beweidet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann im Jahr 2022 der Aufwuchs ab dem 1. Juli durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung V. v. 11. April 2022 BAnz AT 13.04.2022 V1 m.W.v. 14. April 2022
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Frühere Fassungen von § 25 DirektZahlDurchfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 14.04.2022 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 11.04.2022 BAnz AT 13.04.2022 V1 |
aktuell vorher | 30.03.2018 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 23.03.2018 BAnz AT 29.03.2018 V1 |
aktuell vorher | 23.12.2017 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 12.12.2017 BGBl. I S. 3938 |
aktuell vorher | 14.07.2015 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung vom 10.07.2015 BAnz AT 13.07.2015 V1 |
aktuell vorher | 12.05.2015 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 08.05.2015 BAnz AT 11.05.2015 V1 |
aktuell | vor 12.05.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 DirektZahlDurchfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 DirektZahlDurchfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DirektZahlDurchfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28 DirektZahlDurchfV Pufferstreifen und Feldränder (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013) (vom 23.12.2017)
... genutzten Fläche unterschieden werden kann. Unbeschadet des Satzes 1 gilt § 25 ...
§ 29 DirektZahlDurchfV Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013) (vom 23.12.2017)
... genutzten Fläche unterschieden werden kann. Unbeschadet des Satzes 2 gilt § 25 ...
§ 35 DirektZahlDurchfV Übergangsregelung (vom 30.03.2018)
... 12. Dezember 2017 aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften in den §§ 2, 25 , 27, 28, 29, 31 und 32 und in Anlage 4 sind auf Anträge für die Kalenderjahre 2015 bis ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
V. v. 11.04.2022 BAnz AT 13.04.2022 V1
Artikel 1 3. DirektZahlDurchfVÄndV
... 2021 (BGBl. I S. 4706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 25 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 kann im Jahr 2022 ...
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 23.03.2018 BAnz AT 29.03.2018 V1
Artikel 1 3. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... 5. In § 24 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „andere" gestrichen. 6. In § 25 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „als im Umweltinteresse genutzte Fläche" die ...
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
V. v. 08.05.2015 BAnz AT 11.05.2015 V1
Artikel 1 1. DirektZahlDurchfVÄndV
... erstmals die Basisprämie gewährt werden kann" ersetzt. 3. In § 25 Satz 2 werden nach dem Wort „durchgeführt" die Wörter „oder der ...
Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 10.07.2015 BAnz AT 13.07.2015 V1
Artikel 1 DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... bekannt gemachten Referenzanteil liegt." 6. § 25 wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. 2. ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 12.12.2017 BGBl. I S. 3938
Artikel 1 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... b) Dem Satz 2 wird die Absatzbezeichnung „(2)" vorangestellt. 3. In § 25 Absatz 1 wird der Satz 1 wie folgt gefasst: „Eine brachliegende Fläche, die von ... landwirtschaftlich genutzten Fläche unterschieden werden kann. Unbeschadet des Satzes 1 gilt § 25 entsprechend." 6. In § 29 Absatz 2 wird der Satz 2 wie folgt gefasst: ... 12. Dezember 2017 aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften in den §§ 2, 25 , 27, 28, 29, 31 und 32 und in Anlage 4 sind auf Anträge für die Kalenderjahre 2015 bis ...
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