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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013 (2. FinAusglG2013DV k.a.Abk.)

§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2013



Für das Ausgleichsjahr 2013 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:

für Baden-Württemberg 10.042.486.595,79 Euro
für Bayern 11.891.575.596,46 Euro
für Berlin 3.629.665.123,92 Euro
für Brandenburg 3.624.772.413,74 Euro
für Bremen 739.460.346,15 Euro
für Hamburg 1.651.389.299,91 Euro
für Hessen 5.709.353.048,83 Euro
für Mecklenburg-Vorpommern 2.660.621.423,10 Euro
für Niedersachsen 8.808.035.737,72 Euro
für Nordrhein-Westfalen 16.753.049.640,41 Euro
für Rheinland-Pfalz 4.020.872.462,70 Euro
für das Saarland 1.254.239.813,61 Euro
für Sachsen 6.753.395.591,08 Euro
für Sachsen-Anhalt 3.748.413.279,29 Euro
für Schleswig-Holstein 2.910.682.344,28 Euro
für Thüringen 3.632.768.110,20 Euro.




 

Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. FinAusglG2013DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2013DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 2. FinAusglG2013DV Abschlusszahlungen für 2013
... und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 , den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen und ...