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Artikel 9 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015)

Artikel 9 Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2015 EZulV § 4, § 17

Die Erschwerniszulagenverordnung, die zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „3,20 Euro" durch die Angabe „3,27 Euro" ersetzt.

b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Buchstabe a wird die Angabe „0,75 Euro" durch die Angabe „0,77 Euro" ersetzt.

bb)
In Buchstabe b wird die Angabe „1,51 Euro" durch die Angabe „1,54 Euro" ersetzt.

2.
In § 17 wird die Angabe „1,52 Euro" durch die Angabe „1,55 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 BBVAnpG 2014/2015

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BBVAnpG 2014/2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2014/2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 BBVAnpG 2014/2015 Inkrafttreten
... des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 5, 7 und 9 treten am 1. März 2015 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG)
G. v. 13.05.2015 BGBl. I S. 706, 2018 I 532
Artikel 3 BwAttraktStG Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. November 2014 (BGBl. I S. 1772) geändert worden ist, wird wie folgt ...