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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 - ERP-WPG 2015 k.a.Abk.)
G. v. 29.11.2014 BGBl. I S. 1805 (Nr. 55)
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Geltung ab 01.01.2015; FNA: 640-7 Bestand des Bundesvermögens
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Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 807.900.000
- Euro
§ 2 Ermächtigung zur Kreditaufnahme
§ 2 wird in 3 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
§ 3 Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5.000.000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
§ 4 Übernahme von Gewährleistungen
§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 2.600 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5 Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6 Befristung
§ 6 hat 1 frühere Fassung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2016 außer Kraft. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 wurde am 07.12.2015 verkündet.
Text in der Fassung des § 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2016 G. v. 1. Dezember 2015 BGBl. I S. 2119 m.W.v. 8. Dezember 2015
§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Sigmar Gabriel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Anlage (zu § 1) Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2013
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Im Jahr 2013 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 267,1 Mio. EUR.
Die Erträge aus den ERP-Förderrücklagen I und II sowie aus dem Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2013 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 4,17 %. Die Erträge in Höhe von 193,9 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2013 zur Verfügung.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 3,41 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2013 ein Zinsbetrag in Höhe von 110,7 Mio. EUR.
Neben dem 2007 eingebrachten Kapital hat das ERP-Sondervermögen Ende 2012 eine weitere Förderrücklage in Höhe von 250 Mio. EUR (ERP-Förderrücklage II) in die KfW eingebracht. Deren Vergütung erfolgt gemäß § 2 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II durch jährliche Teilnahme der Rücklage an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW im Verhältnis ihrer Höhe zur Höhe aller an der Verteilung teilhabenden Eigenkapitalbestandteile. Der entsprechende Anteil am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW belief sich für das Geschäftsjahr 2013 auf 13,8 Mio. EUR.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2013 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2013 somit auf 318,4 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:
• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (193,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (108,1 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) gemäß ERP-Wirtschaftsplangesetz in Höhe von 302,0 Mio. EUR bereitgestellten Mittel wurden in Höhe von 257,1 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 44,9 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten Gewinnrücklage I des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.
• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 13,8 Mio. EUR wurden in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II der separaten Gewinnrücklage II des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht insbesondere zur Bereitstellung von Wagniskapital durch die KfW zwecks Förderung junger Technologieunternehmen in Deutschland zur Verfügung.
• Die nicht im Rahmen der Vorabdotierungen zur Abdeckung der Förderlast verwendeten Mittel in Höhe von 2,6 Mio. EUR (verbliebene Zinsen aus dem Nachrangdarlehen) wurden zur teilweisen Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen 2013 eingesetzt. Der Differenzbetrag zu den insgesamt geleisteten Auszahlungen (3,5 Mio. EUR) von 0,9 Mio. EUR wurde dem Konto des ERP-Sondervermögens belastet.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen für Förderzwecke zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2013 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2013
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Kapitel 1 Investitionsfinanzierung
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2015 1.000 € | Betrag für 2014 1.000 € | Ist-Ergebnis 2013 1.000 € | Erläuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
892 01-691 | Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh- men sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. | 37.700 | 32.200 | 24.017 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 315.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 49.600 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 48.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 43.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 174.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Einsparungen bei Titel 683 01 geleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
683 01-691 | Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2014 sowie sonstigen Verpflich- tungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung | 261.100 | 252.000 | 227.983 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungsverpflichtungen davon fällig: | 1.020.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 224.400 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 184.700 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 148.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 462.900 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10.000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
682 02-330 | Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit Zustimmung des BMF Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegan- gen werden. | 500.000 | 500.000 | 89.072 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 1.733.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
in künftigen Haushaltsjahren | 1.733.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 129 01 geleistet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 02-029 | Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika- nischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland | 2.700 | 2.700 | 2.600 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 4.460 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 1.140 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 1.660 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 1.660 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
681 03-029 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3.600 | 3.600 | 1.037 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 5.100 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2016 bis zu | 1.500 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2017 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2018 bis zu | 1.300 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahr 2019 bis zu | 1.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
870 01-680 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer- den. | 1.000 | 1.000 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 806.100 | 791.500 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuweisungen und Zuschüsse | 6.300 | 6.300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausgaben für Investitionen | 799.800 | 785.200 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung | 806.100 | 791.500 |
Kapitel 2 Sonstige Ausgaben
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2015 1.000 € | Betrag für 2014 1.000 € | Ist-Ergebnis 2013 1.000 € | Erläuterungen | ||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | ||||||||||
Sonstige Ausgaben |
| ||||||||||||||
531 01-013 | Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens | 750 | 750 | 59 | |||||||||||
575 01-680 | Zinsaufwendungen | 1.000 | 1.000 | 0 | |||||||||||
671 01-680 | Bearbeitungsgebühren | 50 | 50 | 1 | |||||||||||
595 01-062 | Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015 | - | - | 0 | |||||||||||
697 01-389 | Ausgleich von Liquiditätszuflüssen | - | - | 0 | |||||||||||
Summe Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 | 60 | ||||||||||||
Abschluss | |||||||||||||||
Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 | |||||||||||||
Zinskosten | - | - | |||||||||||||
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben | 1.800 | 1.800 | 60 |
Kapitel 3 Einnahmen
Titel und Funktion | Zweckbestimmung | Betrag für 2015 1.000 € | Betrag für 2014 1.000 € | Ist-Ergebnis 2013 1.000 € | Eräuterungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
119 99-680 | Vermischte Einnahmen | 0 | 0 | 354 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
141 02-680 | Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
162 01-691 | Erträge aus Vermögen | 261.084 | 332.541 | 367.153 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
182 01-691 | Tilgung von Darlehen | 33.672 | 42.427 | 33.615 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
129 01-873 | Einnahmen aus Vermögen Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. Mehreinnahmen die- nen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel 682 02. | 445.544 | 350.232 | 21.000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
231 01-699 | Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt zur Leistungs- steigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirt- schaft | 67.600 | 68.100 | 84.100 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) ERP-Innovationsprogramm: | 45.280 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
b) Sonderfonds Energieeffizienz: | 8.320 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
c) ERP-Startfonds: | 9.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
d) High-Tech Gründerfonds I und II: | 5.000 T€ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi- zienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start- fonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01 und 682 02. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
325 02-928 | Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 807.900 | 793.300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abschluss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwaltungseinnahmen | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Übrige Einnahmen | 807.900 | 793.300 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamteinnahmen | 807.900 | 793.300 |
Abschluss
Ka- pitel | Bezeichnung | Einnahmen | Ausgaben | davon entfallen auf | |||
sonstige Ausgaben | Zinskosten | Zuweisungen und Zuschüsse | Investitionen | ||||
1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | ||
1 | Investitions- und Exportfinanzierung | 807.900 | 806.100 | 1.800 | 6.300 | 799.800 | |
2 | Sonstige Ausgaben/ Einnahmen | 1.800 | |||||
807.900 | 807.900 | 1.800 | 6.300 | 799.800 |
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) | Ausgaben- soll 2015 | a) Bis einschl. 31.12.2013 eingegangene Verpflichtungen b) VE 2014 c) VE 2015 | davon fällig | ||||
2016 | 2017 | 2018 | 2019 ff. | ||||
in Mio. € | |||||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | |
892 01 | Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung | 37,7 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 315,600 | 49,600 | 48,000 | 43,300 | 174,700 | |||
683 01 | Förderkosten | 261,1 | a) - | - | - | - | - |
b) - | - | - | - | - | |||
c) 1.020,900 | 224,400 | 184,700 | 148,900 | 462,900 | |||
681 02 | Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen | 2,7 | a) 0,520 | 0,520 | - | - | - |
b) 2,080 | 1,040 | 1,040 | - | - | |||
c) 4,460 | 1,140 | 1,660 | 1,660 | - | |||
681 03 | Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung | 3,6 | a) 0,500 | 0,400 | 0,100 | - | - |
b) 3,600 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | - | |||
c) 5,100 | 1,500 | 1,300 | 1,300 | 1,000 | |||
Summe | 305,1 | a) 1,020 | 0,920 | 0,100 | - | - | |
b) 5,680 | 2,340 | 2,340 | 1,000 | - | |||
c) 1.346,060 | 276,640 | 235,660 | 195,160 | 638,600 | |||
682 02 | Kooperationsprojekte | 500,0 | a) - | ||||
b) - | |||||||
c) 1.733,100 | 2016 ff.: 1.733,100 |
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2013
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva: | |||
Stand am 31.12.2013 € | Stand am 31.12.2012 € | ||
A. Bankguthaben | 1.897.630.404 | 1.749.015.018 | |
KfW-Nachrangdarlehen | 2.246.588.990 | 3.246.588.990 | |
B. Darlehensforderungen | 239.340.455 | 189.462.272 | |
C. Sonstige Forderungen | 0 | 37.081.117 | |
1. Zins- und Provisionsforderungen | 0 | 37.081.117 | |
2. Tilgungsforderungen | 0 | 0 | |
D. Beteiligungen | |||
1. Kreditanstalt für Wiederaufbau | 1.082.876.331 | 1.082.876.331 | |
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens | 1.190.752.106 | 1.113.261.654 | |
3. Kapitalrücklage II | 1.000.000.000 | 1.000.000.000 | |
4. Gesonderte Kapitalrücklage | 614.280.731 | 614.280.731 | |
5. Erträge aus Kapitalrücklage | 1.567.857.542 | 1.296.092.393 | |
6. ERP-Förderrücklage I | 4.650.000.000 | 4.650.000.000 | |
7. Gesetzliche Rücklage der KfW | 615.270.643 | 615.270.643 | |
8. Sondergewinnrücklage | 0 | 0 | |
9. ERP-Förderrücklage II | 253.794.385 | 250.000.000 | |
10. ERP-Gewinnrücklage I | 92.370.642 | 44.952.004 | |
11. ERP-Förderrücklage III | 1.000.000.000 | ||
12. High-Tech Gründerfonds I und II | 112.749.881 | ||
16.563.512.110 | 15.888.881.153 |
Passiva: | |||
Stand am 31.12.2013 € | Stand am 31.12.2012 € | ||
A. Rückstellungen | |||
1. Vermögensabsicherung | 0 | 380.000.000 | |
2. Förderlasten | 911.534.623 | ||
3. High-Tech Gründerfonds I und II | 105.250.000 | ||
B. Verbindlichkeiten | 0 | ||
1. aus ERP-Förderlast | 922.002 | ||
2. aus Mikromezzaninfonds | 35.000.000 | ||
C. Vermögen | 15.510.805.485 | 15.508.881.153 | |
16.563.512.110 | 15.888.881.153 | ||
Verpflichtungen aus Gewährleistungen | 1.290.740.912 | 764.452.677 |
Anlage 3 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2013 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,5 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 267,1 Mio. EUR.
Die Erträge aus den ERP-Förderrücklagen I und II sowie aus dem Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2013 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage I gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Satz von 4,17 %. Die Erträge in Höhe von 193,9 Mio. EUR standen vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2013 zur Verfügung.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 3,41 %. Hieraus ergab sich im Jahr 2013 ein Zinsbetrag in Höhe von 110,7 Mio. EUR.
Neben dem 2007 eingebrachten Kapital hat das ERP-Sondervermögen Ende 2012 eine weitere Förderrücklage in Höhe von 250 Mio. EUR (ERP-Förderrücklage II) in die KfW eingebracht. Deren Vergütung erfolgt gemäß § 2 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II durch jährliche Teilnahme der Rücklage an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW im Verhältnis ihrer Höhe zur Höhe aller an der Verteilung teilhabenden Eigenkapitalbestandteile. Der entsprechende Anteil am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW belief sich für das Geschäftsjahr 2013 auf 13,8 Mio. EUR.
Die gesamten zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2013 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem in die KfW eingebrachten Kapital beliefen sich im Jahr 2013 somit auf 318,4 Mio. EUR. Diese wurden wie folgt eingesetzt:
• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage I: Die vom ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage I (193,9 Mio. EUR) und dem ERP-Förderzuschuss (108,1 Mio. EUR aus den Zinsen des ERP-Nachrangdarlehens) gemäß ERP-Wirtschaftsplangesetz in Höhe von 302,0 Mio. EUR bereitgestellten Mittel wurden in Höhe von 257,1 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 (ohne ERP-Startfonds 2011) verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 44,9 Mio. EUR wurden gemäß § 4 Absatz 6 in Verbindung mit § 11 Absatz 5 des Durchführungsvertrages der separaten Gewinnrücklage I des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht zur Abdeckung von ERP-Förderlasten der kommenden Jahre zur Verfügung.
• Vorabdotierung der ERP-Förderrücklage II: Die dem ERP-Sondervermögen aus der Vergütung der ERP-Förderrücklage II bereitgestellten Mittel in Höhe von 13,8 Mio. EUR wurden in Höhe von 10,0 Mio. EUR zur Abdeckung der Lasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung des Jahres 2013 im Rahmen des ERP-Startfonds 2011 verwendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 3,8 Mio. EUR wurden gemäß § 2 Absatz 5 des Einbringungsvertrags ERP-Förderrücklage II der separaten Gewinnrücklage II des ERP-Sondervermögens bei der KfW zugewiesen. Diese Gewinnrücklage steht insbesondere zur Bereitstellung von Wagniskapital durch die KfW zwecks Förderung junger Technologieunternehmen in Deutschland zur Verfügung.
• Die nicht im Rahmen der Vorabdotierungen zur Abdeckung der Förderlast verwendeten Mittel in Höhe von 2,6 Mio. EUR (verbliebene Zinsen aus dem Nachrangdarlehen) wurden zur teilweisen Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen 2013 eingesetzt. Der Differenzbetrag zu den insgesamt geleisteten Auszahlungen (3,5 Mio. EUR) von 0,9 Mio. EUR wurde dem Konto des ERP-Sondervermögens belastet.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen für Förderzwecke zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2013 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
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