Artikel 7 - Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (HaagÜbkGeStuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Geltung ab 01.10.2015, abweichend siehe Artikel 8
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Artikel 7 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 SGB III § 89, § 131a, § 133, § 142

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 89 wird folgender Satz angefügt:

„Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann die Förderdauer bis zu 36 Monate betragen, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen hat."

2.
In § 131a Nummer 2 wird die Angabe „2014" durch die Angabe „2019" ersetzt.

3.
In § 133 Absatz 1 wird die Angabe „2015" durch die Angabe „2018" ersetzt.

4.
In § 142 Absatz 2 Satz 1 wird in dem Satzteil nach Nummer 2 die Angabe „2014" durch die Angabe „2015" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 HaagÜbkGeStuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HaagÜbkGeStuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8 HaagÜbkGeStuaÄndG Inkrafttreten (vom 03.07.2015)
... 2 und Artikel 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Die Artikel 6 und 7 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. --- *) Anm. d. Red.: Gemäß B. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2462
Artikel 3 PflVerbG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2082) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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