Artikel 4 - Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (EGPlusG k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EGPlusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGPlusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33
Bekanntmachung BEEGNB *)
... Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2325) wird nachstehend der Wortlaut des ...


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