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§ 2 - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnAnO)

Artikel 1 A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401 (Nr. 62); aufgehoben durch § 4 A. v. 17.11.2021 BGBl. I S. 4974
Geltung ab 30.12.2014; FNA: 2030-11-48-15 Beamte
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§ 2 Mittelbare Bundesverwaltung



(1) Es wird übertragen

1.
dem Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund,

2.
dem Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

jeweils für ihren Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15, W 2 sowie C 1 bis C 3.

(2) Dem Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird für seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 mit Ausnahme des Rechts zur Neubegründung von Beamtenverhältnissen übertragen. Der Vorstand kann die Befugnis ganz oder teilweise auf ein Mitglied der Geschäftsführung weiter übertragen.

(3) Dem Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn wird die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 der Unfallversicherung Bund und Bahn mit Ausnahme der Beamtinnen und Beamten der Künstlersozialkasse übertragen. Der Vorstand kann diese Befugnis ganz oder teilweise auf die Erste Direktorin oder den Ersten Direktor weiter übertragen.

(4) Der Ersten Direktorin oder dem Ersten Direktor der Unfallversicherung Bund und Bahn wird die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 der Künstlersozialkasse mit Ausnahme der für die Künstlersozialkasse zuständigen Abteilungsleiterin oder des für die Künstlersozialkasse zuständigen Abteilungsleiters übertragen.

(5) Dem Vorstand der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation wird für seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 mit Ausnahme des Rechts zur Neubegründung von Beamtenverhältnissen übertragen. Der Vorstand kann diese Befugnis ganz oder teilweise auf die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer weiter übertragen.





 

Frühere Fassungen von § 2 BMASErnAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.06.2016Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 15.06.2016 BGBl. I S. 1488
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 3 Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 09.12.2014 BGBl. I S. 2401
aktuellvor 01.01.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BMASErnAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BMASErnAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMASErnAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
A. v. 15.06.2016 BGBl. I S. 1488
Artikel 1 BMASErnAnOÄndAnO Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
... § 2 der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im ...

Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401
Artikel 3 BMASErnNRAnO Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
... § 2 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung ...