Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank wird im Haushaltsjahr 2015 abweichend von §
6 Absatz 2 des
Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" auf 2.953.608.879 Euro festgesetzt und dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zugeführt.
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G. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 980