Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDVEV k.a.Abk.)

V. v. 02.02.2015 BGBl. I S. 98 (Nr. 5); Geltung ab 01.04.2014, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 2 Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2014 GKrimDVDV

(gesamter Text siehe Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes - GKrimDVDV)

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GKrimDVDVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKrimDVDVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 GKrimDVDVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. April 2014 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die ...


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