Zitierungen von § 23 FFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 FFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 FFAV Antrag auf Ausstellung von Förderberechtigungen
... für die die Förderberechtigung ausgestellt werden soll, und bei einem Antrag nach § 23 die installierte Leistung der Anlagenerweiterung, 3. den Standort der ...
§ 27 FFAV Änderung des anzulegenden Werts bei Anlagenerweiterungen
... nach einer Erweiterung nachträglich eine weitere Förderberechtigung nach § 23 ausgestellt worden ist. (2) Die Bundesnetzagentur muss die Höhe des ...
§ 28 FFAV Finanzielle Förderung für Strom aus Freiflächenanlagen
... Antrags nach § 21 bis zur Ausstellung der Förderberechtigung nach § 22 oder § 23 von der Freiflächenanlage in ein Netz eingespeist oder einem Netzbetreiber mittels ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
Artikel 3 GEEVEV Änderung der Freiflächenausschreibungsgebührenverordnung
... eingefügt. b) In Nummer 2 werden nach den Wörtern „§ 23 der Freiflächenausschreibungsverordnung" die Wörter „oder von ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed