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Zitierungen von § 35 FFAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 FFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 FFAV Bekanntmachung der Ausschreibungen
... vorgegebenen Formatvorgaben und 5. die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 35 , soweit sie die Gebotsabgabe und das Zuschlagsverfahren ...
§ 10 FFAV Ausschluss von Geboten
... das Gebot nicht den Vorgaben oder Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 34 oder § 35 entspricht, soweit diese die Gebotsabgabe betreffen. (2) Die ...
§ 22 FFAV Ausstellung von Förderberechtigungen
... der Förderberechtigung mit einer Auflage verbinden, sofern die Bundesnetzagentur nach § 35 Nummer 15 eine entsprechende Festlegung getroffen ...
§ 28 FFAV Finanzielle Förderung für Strom aus Freiflächenanlagen
... geeignete Nachweise verlangen. Soweit die Bundesnetzagentur eine Festlegung nach § 35 Nummer 14 getroffen hat, muss der Netzbetreiber entsprechende Nachweise verlangen und diese der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11482/v191085.htm