Zitierungen von § 2 EEV
interne Verweise§ 3 EEV Transparenz der Vermarktungstätigkeiten (vom 25.02.2025) ... Format in nicht personenbezogener Form zu veröffentlichen: 1. die nach § 2 Absatz 2 veräußerte Einspeisung aufgeschlüsselt nach den Technologiegruppen Windenergie, ... am Tag vor dem Liefertag bis 18 Uhr zu veröffentlichen, 2. die nach § 2 Absatz 2 veräußerte monatliche Einspeisung aufgeschlüsselt nach den Technologiegruppen ... zum Ablauf des zehnten Werktags des Folgemonats zu veröffentlichen, 3. die nach § 2 Absatz 3 veräußerten und erworbenen Strommengen aufgeschlüsselt nach Handelsplätzen in ... sie sind spätestens am Liefertag bis 18 Uhr zu veröffentlichen, 4. die nach § 2 Absatz 4 veräußerten und erworbenen Strommengen in viertelstündlicher Auflösung; sie ... Prognose insgesamt zu veräußernden Strommengen und den hierfür insgesamt nach § 2 Absatz 2 bis 4 veräußerten und erworbenen Strommengen; sie ist in viertelstündlicher ...
§ 4 EEV Anreize zur bestmöglichen Vermarktung (vom 01.01.2023) ... für die Ermittlung der beeinflussbaren Differenzkosten die Handelsaktivitäten nach § 2 Absatz 3 und 4 . Die beeinflussbaren Differenzkosten pro Viertelstunde werden nach der folgenden Formel ...
§ 5 EEV Preislimitierung (vom 25.02.2025) ... Der Übertragungsnetzbetreiber hat abweichend von § 2 Absatz 2 die nach aktueller Prognose vorhergesagte viertelstündliche Einspeisung von Strommengen aus ... hat. (3) Wird im Fall von preislimitierten Angeboten nach Absatz 1 die nach § 2 Absatz 2 zu vermarktende Strommenge aus fernsteuerbaren Anlagen nicht oder nicht vollständig ...
Zitat in folgenden NormenEnergiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Anlage 1 EnFG (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs (vom 16.05.2024) ... Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs sind 4.1 Erlöse aus der Vermarktung nach § 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung , 4.2 Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die Übertragungsnetzbetreiber ... 5.5 notwendige Kosten für die Erstellung von Prognosen für die Vermarktung nach § 2 der Erneuerbare-Energien-Verordnung und für die Erstellung der EEG-Vorausschau nach § 74 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
V. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 46
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 14 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung ... 2 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 2 Vermarktung von EEG-Strom § 2 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber (1) Die ... Format in nicht personenbezogener Form zu veröffentlichen: 1. die nach § 2 Absatz 2 veräußerte Einspeisung aufgeschlüsselt nach den Technologiegruppen Windenergie, ... ist spätestens bis 18 Uhr desselben Tages zu veröffentlichen, 2. die nach § 2 Absatz 2 veräußerte monatliche Einspeisung aufgeschlüsselt nach den Technologiegruppen ... zum Ablauf des zehnten Werktags des Folgemonats zu veröffentlichen, 3. die nach § 2 Absatz 3 veräußerten und erworbenen Strommengen aufgeschlüsselt nach Handelsplätzen in ... sind spätestens bis 18 Uhr desselben Tages zu veröffentlichen, 4. die nach § 2 Absatz 4 veräußerten und erworbenen Strommengen in viertelstündlicher Auflösung; sie ... Prognose insgesamt zu veräußernden Strommengen und den hierfür insgesamt nach § 2 Absatz 2 bis 4 veräußerten und erworbenen Strommengen; sie ist in viertelstündlicher ... für die Ermittlung der beeinflussbaren Differenzkosten die Handelsaktivitäten nach § 2 Absatz 3 und 4 . Die beeinflussbaren Differenzkosten pro Viertelstunde werden nach der folgenden Formel ... Einspeisung zu preisunabhängigen Geboten an den Spotmärkten dieser Strombörsen nach § 2 Absatz 2 zu veräußern. Der Übertragungsnetzbetreiber hat der Bundesnetzagentur die ... Übertragungsnetzbetreiber berechtigt, preislimitierte Gebote im Rahmen der Vermarktung nach § 2 Absatz 2 abzugeben. Die zu veräußernde Strommenge ist in 20 gleich große Tranchen ... hat, 2. Höhe der Preislimits jeder Tranche und 3. am Spotmarkt nach § 2 Absatz 2 unverkaufte Energiemenge. (3) Kann im Fall von preislimitierten Angeboten die nach ... 2 unverkaufte Energiemenge. (3) Kann im Fall von preislimitierten Angeboten die nach § 2 Absatz 2 zu vermarktende Strommenge nicht oder nicht vollständig veräußert werden, weil der ... hat eine notwendige anderweitige Veräußerung dieser Strommenge soweit möglich nach § 2 Absatz 3 und 4 zu erfolgen. Der Übertragungsnetzbetreiber ist verpflichtet, gleichzeitig mit der Bekanntgabe ... seiner Internetseite Folgendes bekannt zu geben: 1. Stunden, für die Energie nach § 2 Absatz 3 und 4 unverkauft geblieben ist, 2. die Menge der in der jeweiligen Stunde unverkauften ...
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 5 EnWGEÜVÄndG Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung ... 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 34) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter ... Übertragungsnetzbetreiber ermitteln in ihrer Prognose, die der Veräußerung nach § 2 Absatz 2 zugrunde liegt, diejenigen Strommengen, die voraussichtlich in jeder Viertelstunde des Folgetages ... wie folgt gefasst: „(1) Der Übertragungsnetzbetreiber hat abweichend von § 2 Absatz 2 die nach aktueller Prognose vorhergesagte viertelstündliche Einspeisung von Strommengen aus ... „(3) Wird im Fall von preislimitierten Angeboten nach Absatz 1 die nach § 2 Absatz 2 zu vermarktende Strommenge aus fernsteuerbaren Anlagen nicht oder nicht vollständig ...
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Zitate in aufgehobenen TitelnErneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV)
V. v. 22.02.2010 BGBl. I S. 134; aufgehoben durch Artikel 20 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
§ 1 EEAV Vermarktung an Spotmärkten (vom 01.10.2021) ... Stand von Wissenschaft und Technik zu erstellen. (5) Eine gemeinsame Vermarktung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 der Erneuerbare-Energien-Verordnung schließt die Möglichkeit ein, Vermarktungstätigkeiten auf einen anderen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11489/v191136.htm