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Artikel 4 - Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften (InVeKoSVEV k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
Die Anlage des InVeKoS-Daten-Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928, 1931) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Buchstabe l wird wie folgt gefasst:
- „l)
- Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder sonstigen organischen Düngemitteln,".
- b)
- In Buchstabe p wird der Schlusspunkt durch ein Komma ersetzt und folgende Buchstaben q und r werden angefügt:
- „q)
- Hoftankstellen oder Lagerstätten für Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb des Betriebsinhabers,
- r)
- Teilnahme an einem in Artikel 69 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 bezeichneten Betriebsberatungssystem oder Zertifizierungssystem."
- 2.
- In Nummer 3 Buchstabe e und g wird jeweils das Wort „Einhaltung" durch das Wort „Erhaltung" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 InVeKoSVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InVeKoSVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 452
Artikel 2 InVeKoSVuaÄndV Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
... Anlage des InVeKoS-Daten-Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1928, 1931), das durch Artikel 4 der Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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