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Anlage 4 - Altes Land Pflanzenschutzverordnung (AltLandPflSchV)
V. v. 11.03.2015 BAnz AT 16.03.2015 V2; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373
Geltung ab 17.03.2015; FNA: 7823-7-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 17.03.2015; FNA: 7823-7-7 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Anlage 4 (zu § 5 Absatz 2, § 6) Maßnahmen zur Verbesserung der Expositionsklasse eines Gewässers
Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Folgende Maßnahmen sind Maßnahmen im Sinne des § 5 Absatz 1
Maßnahme | Risikominderungsfaktor |
Regulierung der Gewässertiefe, so dass in der Zeit vom 15. März bis 15. November eines jeden Jahres während des ganzen Zeitraums eine Gewässertiefe von mindestens | |
0,6 Metern | 50 % Minderung |
0,9 Metern | 70 % Minderung |
vorhanden ist. | |
Anlage/Unterhaltung einer Hecke zwischen Gewässer und Anwendungsfläche mit einer Höhe von mindestens 4 Metern und einer Breite von mindestens 1 Meter | 50 % Minderung |
Anlage/Unterhaltung eines geschlossenen Überdachungssystems mit Seitenabschirmung | 80 % |
Die Anwendung findet auf einer Fläche in Leelage (Hauptwindrichtung +/- 30 Grad) zu einem angrenzenden Gewässer statt. | 50 % |
Produktion mit einem durch die Produktionsart bedingten verringerten Anwendungsumfang von Pflanzenschutzmitteln | |
a) Produktion nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28. Juni 2007 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung | 90 % Minderung |
Anwendung findet bei Steinobst bei folgender Kronenhöhe statt: | |
mehr als 4 Meter | 50 % |
bis 4 Meter | 70 % Minderung |
Verwendung eines in der Liste nach § 3 Absatz 1 aufgeführten Tunnelspritzgeräts mit einer Verlustminderung | |
von mindestens 90 % | 90 % Minderung |
von mindestens 95 % | 95 % Minderung |
Anlage/Unterhaltung eines Refugialgewässers mit einer Oberfläche, die der Oberfläche der an den Betrieb grenzenden Gewässer entspricht | 50 % |
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Zitierungen von Anlage 4 AltLandPflSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AltLandPflSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AltLandPflSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 AltLandPflSchV Einteilung der Gewässer in Expositionsklassen
... Tatsachenfeststellungen oder einer fehlerhaften Berechnung erfolgt ist oder eine der in Anlage 4 genannten Maßnahmen durchgeführt worden ist. (3) Der ...
§ 6 AltLandPflSchV Ergänzende Maßnahmen zur Risikominderung
... nach der Maßgabe des § 3 anwenden will, verpflichtet, mindestens eine der in Anlage 4 genannten Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in ... in das Gewässer zu verringern. (2) Die Maßnahme nach Anlage 4 ist so auszuwählen, dass bei einem normalen Verlauf davon auszugehen ist, dass der ... ist verpflichtet, die Auswahl und den Beginn der Durchführung der Maßnahme nach Anlage 4 gegenüber der zuständigen Behörde bis spätestens 1. Oktober 2017 ... oder Besitzer eine Frist, um mit der Durchführung einer Maßnahme nach Anlage 4 zu beginnen oder bereits begonnene Maßnahmen nachzubessern. (6) Absatz 5 gilt ...
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