Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung (3. BinSchUOuaAbwVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.03.2015 BAnz AT 19.03.2015 V1; Geltung ab 20.03.2015
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 20. März 2015 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV § 3, Anhang 1

Die Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Juli 2013 (BAnz AT 31.07.2013 V1), die zuletzt durch die Verordnung vom 7. April 2014 (BAnz AT 15.04.2014 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 wird die Angabe „31. März 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2016" ersetzt.

2.
In Anhang 1 wird in Abschnitt II in der vorübergehenden Regelung zu § 4a Absatz 4 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung in Satz 3 die Angabe „31. März 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2016" ersetzt.



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