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Zitierungen von § 7 Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BodVerkDUmschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BodVerkDUmschV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 BodVerkDUmschV Bewertung der Prüfungsleistungen; Bestehen der Prüfung (vom 08.03.2016)
... 5. die Prüfungsbereiche nach § 6 Absatz 1, 6. die Befreiungen nach § 7 ; jede Befreiung ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungs- und Umschulungsverordnungen
V. v. 01.03.2016 BGBl. I S. 336
Artikel 1 HandwFortbÄndV Änderung der Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr
... der Voraussetzungen nach Nummer 1 absolviert worden ist" gestrichen. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Befreiung von einzelnen ... ist" gestrichen. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen Für die Befreiung von ... die Prüfungsbereiche nach § 6 Absatz 1, 6. die Befreiungen nach § 7 ; jede Befreiung ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderweitig ...
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