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Zitierungen von § 3 BGremBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BGremBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGremBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV)
Artikel 2 V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274, 2280; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 1 GleiStatV Erhebungsmerkmale für die Gleichstellungsstatistik (vom 12.08.2021)
... vorgeschlagen worden sind. (3) Die Institutionen des Bundes nach § 3 Nummer 3 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erfassen jährlich zum 31. Dezember 1. die Zahl und die Bezeichnung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 1 FüPoG II Änderung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes
... und wesentliche Gremien, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann." 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 4 FüPoG II Änderung der Gleichstellungsstatistikverordnung
... c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Institutionen des Bundes nach § 3 Nummer 3 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erfassen jährlich zum 31. Dezember 1. die Zahl und die Bezeichnung der ...
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