interne Verweise§ 20 BGleiG Bestellung (vom 12.08.2021) ... zu bestellenden Beschäftigten. (4) Für Dienststellen, in denen nach § 19 Absatz 2 keine eigene Gleichstellungsbeauftragte gewählt wird, und Dienststellen mit weniger als 100 ...
§ 22 BGleiG Vorzeitiges Ausscheiden ... Amtszeit unverzüglich eine neue Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. § 19 findet keine Anwendung, wenn die Dauer der restlichen Amtszeit zwei Jahre oder weniger ... sie nicht nur vorübergehend verhindert, ihr Amt auszuüben, finden Neuwahlen nach § 19 statt. (4) Eine Verhinderung ist nicht nur vorübergehend, wenn das Amt auf Grund ...
§ 28 BGleiG Schutzrechte (vom 12.08.2021) ... der Stellvertreterin in Absatz 5. Ist die Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 19 Absatz 4 Satz 4 für mehr als eine Dienststelle zuständig, ist für die Höhe der Entlastung die ... den Verwaltungen mit einem großen Geschäftsbereich, die von der Ausnahmeregelung nach § 19 Absatz 2 Gebrauch machen, sowie in Verwaltungen, zu denen Dienststellen mit weniger als 100 ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung (GleibWV)Artikel 1 V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV)Artikel 2 V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274, 2280; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Sonstige
Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des BundesgremienbesetzungsgesetzesV. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274
Zitat in folgenden NormenGleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung (GleibWV)
Artikel 1 V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
§ 4 GleibWV Fristen für die Wahl ... muss die Wahl innerhalb von vier Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen nach § 19 Absatz 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes abgeschlossen sein. (2) Die Neuwahl muss ...
§ 23 GleibWV Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung (vom 12.08.2021) ... oder zur Stellvertreterin. (2) In den Fällen des § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 4 des Bundesgleichstellungsgesetzes bestellt die Dienststelle die Gleichstellungsbeauftragte oder die Stellvertreterinnen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 2 FüPoG II Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes ... die dienstliche Leistung beurteilt wird, nicht nachteilig auf diese" ersetzt. 20. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Wahl, Verordnungsermächtigung ... auf diese" ersetzt. 20. § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Wahl, Verordnungsermächtigung (1) In jeder Dienststelle mit in der Regel ... der zu bestellenden Beschäftigten. (4) Für Dienststellen, in denen nach § 19 Absatz 2 keine eigene Gleichstellungsbeauftragte gewählt wird, und Dienststellen mit weniger als 100 ... folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Im Falle des § 19 Absatz 4" durch die Wörter „In Dienststellen mit mehr als einer nach § 20 ... den Verwaltungen mit einem großen Geschäftsbereich, die von der Ausnahmeregelung nach § 19 Absatz 2 Gebrauch machen, sowie in Verwaltungen, zu denen Dienststellen mit weniger als 100 ...
Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal (MilPersGleiFoG)
G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
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