Tools:
Update via:
§ 3 - KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung (KNV-V)
Artikel 1 V. v. 28.04.2015 BGBl. I S. 670 (Nr. 17); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 V. v. 06.07.2021 BGBl. I S. 2514
Geltung ab 01.05.2015; FNA: 2129-20-2 Umweltschutz
| |
Geltung ab 01.05.2015; FNA: 2129-20-2 Umweltschutz
| |
§ 3 Vorlagepflicht
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Für die Errichtung oder erhebliche Modernisierung einer Anlage gemäß § 1 Nummer 1 sind im Rahmen der Antragsunterlagen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren eine Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs nach § 6 oder eine Darlegung nach § 5 Absatz 4 vorzulegen, es sei denn, die Abwärme soll im Sinne des Vergleichsgegenstandes nach § 4 Absatz 1, 2 oder 3 verwendet werden.
(2) Für die Errichtung eines Fernwärme- oder Fernkältenetzes gemäß § 1 Nummer 2 sind eine Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs nach § 6 oder eine Darlegung nach § 5 Absatz 4 mit dem Plan gemäß § 22 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit § 73 Absatz 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorzulegen, es sei denn, Abwärme soll im Sinne des Vergleichsgegenstandes nach § 4 Absatz 3 verwendet werden.
(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 vorzulegenden Unterlagen müssen die Anforderungen der §§ 4 bis 6 erfüllen. Wurde die Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs von einer nach gesetzlichen Vorschriften dafür zuständigen Bundesbehörde testiert, ist auch das Testat im Rahmen der Antragsunterlagen vorzulegen.
(4) Die Vorlage der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen entfällt bei
- 1.
- Anlagen, die in der Nähe einer nach § 11 des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes zugelassenen geologischen Speicherstätte angesiedelt werden müssen und
- 2.
- Feuerungsanlagen zur Erzeugung von Strom, die im gleitenden Durchschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren unter 1.500 Betriebsstunden jährlich in Betrieb sind.
(5) Die Vorlage der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen entfällt bei Anlagen nach § 1 Nummer 1 Buchstabe b und c, wenn
- 1.
- die zur Verfügung stehende nutzbare Abwärme weniger als 10 MW beträgt oder
- 2.
- die Wärmenachfrage weniger als 10 MW beträgt.
(6) Die Vorlage der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Unterlagen entfällt bei Fernwärme- und Fernkältenetzen nach § 1 Nummer 2, wenn ein Trassenausbau zwischen dem nächstmöglichen Einspeisepunkt des Fernwärme- oder Fernkältenetzes und der Anlage unzumutbar ist. Ein Trassenausbau ist unzumutbar, wenn die Versorgung des bestehenden Fernwärme- oder Fernkältenetzes bereits effizient im Sinne von § 2 Nummer 8 ist oder die für die Anbindung erforderliche Trasse zu lang würde. Im Übrigen sind bei der Entscheidung über die Zumutbarkeit durch die zuständige Behörde gemäß Satz 1 folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- 1.
- Umfang des verfügbaren Wärmeangebots der Anlage und Umfang der bestehenden Wärmenachfrage des Netzes,
- 2.
- kontinuierliche oder diskontinuierliche Verfügbarkeit des Wärmeangebotes, zu beurteilen anhand der Jahresganglinie und
- 3.
- verfügbare Volllastbenutzungsstunden der Wärmeübernahme, zu beurteilen anhand der Jahresganglinie.
Zitierungen von § 3 KNV-V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KNV-V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KNV-V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 KNV-V Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Vergleichs
... des Ergebnisses des Kosten-Nutzen-Vergleichs berücksichtigt sie ein Testat nach § 3 Absatz 3. (2) Die zuständige Behörde darf die Zulassung auch bei einem ...
Zitat in folgenden Normen
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
§ 31a KWKG 2023 Weitere Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (vom 01.01.2017)
... Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs im Sinn von § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung ist das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs im Sinn von § 3 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 6 der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung ist das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11561/a192342.htm