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§ 29 - Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
Artikel 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 786 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 15 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Geltung ab 03.07.2015, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 7610-20 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 03.07.2015, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 7610-20 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 29 Deckung des Mittelbedarfs durch Sonderbeiträge
§ 29 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Übersteigt der für einen Entschädigungsfall festgestellte Mittelbedarf zum Zeitpunkt der Feststellung die verfügbaren Finanzmittel der Entschädigungseinrichtung, hat die Entschädigungseinrichtung in dieser Höhe vorbehaltlich des § 30 unverzüglich Sonderbeiträge zu erheben, wenn dies zur Durchführung des Entschädigungsverfahrens erforderlich ist.
(2) Stellt die Entschädigungseinrichtung fest, dass der tatsächliche Mittelbedarf für die Gesamtentschädigung im Entschädigungsfall den festgestellten Mittelbedarf übersteigt, ist die Entschädigungseinrichtung verpflichtet, unverzüglich nach dieser Feststellung weitere Sonderbeiträge zur Deckung des Mittelbedarfs zu erheben.
(3) Sonderbeiträge werden mit der Bekanntgabe der Sonderbeitragsbescheide fällig.
Zitierungen von § 29 EinSiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 EinSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 27 EinSiG Pflicht zur Leistung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen (vom 29.12.2020)
... als Vorausleistung zur Deckung des Mittelbedarfs in einem Entschädigungsfall gemäß § 29 zu leisten oder 2. Sonderzahlungen zur Rückführung von Krediten zur Deckung ... in einem Abrechnungsjahr mehrere Sonderbeiträge und Sonderzahlungen nach Maßgabe der §§ 29 und 30 zu erheben. In einem Abrechnungsjahr darf eine gesetzliche ...
§ 30 EinSiG Deckung des Mittelbedarfs durch Kredit; Sonderzahlungen
... fällig. (3) Anstelle der Erhebung von Sonderbeiträgen nach § 29 kann die Entschädigungseinrichtung einen Kredit aufnehmen, wenn zu erwarten ist, dass dieser ...
§ 32a EinSiG Inanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Abwicklung (vom 29.12.2020)
... §§ 27 bis 32 sind im Falle der Inanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 7 RiG Änderung des Einlagensicherungsgesetzes
... Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Abwicklung Die §§ 27 bis 32 sind im Falle der Inanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im ...
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