Tools:
Update via:
§ 4 - Werkfeuerwehrausbildungsverordnung (WFAusbV)
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdienstes sowie Anforderungen an den Beruf,
- 2.
- Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren,
- 3.
- Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr,
- 4.
- Atemschutz,
- 5.
- Einrichten, Sichern und Betreiben von Einsatzstellen,
- 6.
- Sichern, Retten und Bergen,
- 7.
- Brandbekämpfung,
- 8.
- technische Hilfeleistung,
- 9.
- Einsatz mit radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen (ABC-Einsatz),
- 10.
- Rettungssanitäter-Einsatz und
- 11.
- vorbeugender Brandschutz.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Information, Kommunikation und Teamarbeit,
- 6.
- Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 7.
- Kommunikations- und Informationssysteme,
- 8.
- Arbeitsorganisation,
- 9.
- elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz,
- 10.
- metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz sowie
- 11.
- Holzbauarbeiten für den Feuerwehreinsatz.
Zitierungen von § 4 WFAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WFAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WFAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage WFAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau
... Grundlagen des Feuerwehrdienstes sowie Anforderungen an den Beruf (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Aufgaben, Struktur und rechtliche Grundlagen des ... Löschmittel und Löschverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Maßnahmen zur Unterbrechung der Verbrennung ... und Geräte der Feuerwehr (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Fahrzeuge, insbesondere Löschfahrzeuge, Rüst- und ... stand halten 4 Atemschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Atemschutzgeräte nach Art, Funktion und Verwen- ... Sichern und Betreiben von Einsatzstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) örtliche Gegebenheiten bewerten b) vor Ort provisorische ... 3 6 Sichern, Retten und Bergen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Organisation, Aufgaben, Ausrüstung und Einsatz- ... zen 8 7 Brandbekämpfung (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten im ... 8 8 Technische Hilfeleistung (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten in der ... radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen (ABC-Einsatz) (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten im ... 6 10 Rettungssanitäter-Einsatz (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumen- ... 11 Vorbeugender Brandschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Auskunft geben über baulichen, technischen und ... 1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... 5 Information, Kommunikation und Teamarbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Informationen in deutscher und englischer Sprache beschaffen, ... und Anwenden technischer Unterlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und ... und Informationssysteme (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) feuerwehr- und betriebsspezifische Kommunikations- und ... anwenden 5 8 Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... Arbeiten für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) a) berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, ... heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) a) berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, ... für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 11) a) berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11589/a192691.htm