§ 4 - Werkfeuerwehrausbildungsverordnung (WFAusbV)

V. v. 22.05.2015 BGBl. I S. 830 (Nr. 21)
Geltung ab 01.08.2015; FNA: 806-22-1-97 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild


§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und

2.
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdienstes sowie Anforderungen an den Beruf,

2.
Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren,

3.
Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr,

4.
Atemschutz,

5.
Einrichten, Sichern und Betreiben von Einsatzstellen,

6.
Sichern, Retten und Bergen,

7.
Brandbekämpfung,

8.
technische Hilfeleistung,

9.
Einsatz mit radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen (ABC-Einsatz),

10.
Rettungssanitäter-Einsatz und

11.
vorbeugender Brandschutz.

(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

2.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Information, Kommunikation und Teamarbeit,

6.
Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen,

7.
Kommunikations- und Informationssysteme,

8.
Arbeitsorganisation,

9.
elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz,

10.
metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz sowie

11.
Holzbauarbeiten für den Feuerwehreinsatz.

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Zitierungen von § 4 WFAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WFAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WFAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage WFAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau
... Grundlagen des Feuerwehrdienstes sowie Anforderungen an den Beruf (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Aufgaben, Struktur und rechtliche Grundlagen des  ... Löschmittel und Löschverfahren (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) Maßnahmen zur Unterbrechung der Verbrennung  ... und Geräte der Feuerwehr (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) Fahrzeuge, insbesondere Löschfahrzeuge, Rüst- und  ... stand halten     4 Atemschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) Atemschutzgeräte nach Art, Funktion und Verwen-  ... Sichern und Betreiben von Einsatzstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) örtliche Gegebenheiten bewerten b) vor Ort provisorische ...   3 6 Sichern, Retten und Bergen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) Organisation, Aufgaben, Ausrüstung und Einsatz-  ... zen   8 7 Brandbekämpfung (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten im ...   8 8 Technische Hilfeleistung (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten in der ... radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen (ABC-Einsatz) (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten im ...   6 10 Rettungssanitäter-Einsatz (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumen-  ...     11 Vorbeugender Brandschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Auskunft geben über baulichen, technischen und  ... 1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern ... 2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, ... 3 Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar-  ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... 5 Information, Kommunikation und Teamarbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) Informationen in deutscher und englischer Sprache beschaffen, ... und Anwenden technischer Unterlagen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) a) Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und  ... und Informationssysteme (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) a) feuerwehr- und betriebsspezifische Kommunikations- und ... anwenden   5 8 Arbeitsorganisation (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) a) Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbar- keit ... Arbeiten für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) a) berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden,  ... heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) a) berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden,  ... für den Feuerwehreinsatz (§ 4 Absatz 3 Nummer 11) a) berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden,  ...


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