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§ 11 - Werkfeuerwehrausbildungsverordnung (WFAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Brandbekämpfung und Menschenrettung,
- 2.
- Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz,
- 3.
- Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr sowie
- 4.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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