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Zitierungen von § 88 NeuGlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 88 NeuGlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NeuGlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 89 NeuGlV Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Land
... (2) Der Landeseintragungsausschuß stellt das Eintragungsergebnis im Land mit den im § 88 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Angaben fest. Im übrigen sind § 88 Abs. 2 und 3 ... den im § 88 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Angaben fest. Im übrigen sind § 88 Abs. 2 und 3 und § 41 Abs. 4 entsprechend ...
§ 90 NeuGlV Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Raum des zugelassenen Volksbegehrens
... das endgültige Eintragungsergebnis im Raum des zugelassenen Volksbegehrens mit den im § 88 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Angaben und 2. ob danach das ... 2. ob danach das Volksbegehren zustande gekommen ist. (3) § 88 Abs. 2 und 3 und § 42 Abs. 4 sind entsprechend ...
§ 91 NeuGlV Sitzungsniederschriften und Bekanntgabe der Ergebnisse
... den Fällen der §§ 88 bis 90 sind die §§ 43 und 44 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Der Gesamteintragungsleiter ...
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