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Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung (6. AuslZuschlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.06.2015 BGBl. I S. 929 (Nr. 23); Geltung ab 01.07.2015
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Artikel 1 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2015 AuslZuschlV Anlage 1, Anlage 2

Die Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Zeile 7 Spalte 3 wird die Angabe „2" durch die Angabe „3" ersetzt.

b)
In Zeile 19 Spalte 3 wird die Angabe „11" durch die Angabe „12" ersetzt.

c)
In Zeile 42 Spalte 3 wird die Angabe „10" durch die Angabe „11" ersetzt.

d)
In Zeile 63 Spalte 3 wird die Angabe „10" durch die Angabe „11" ersetzt.

e)
In Zeile 65 Spalte 3 wird die Angabe „1" durch die Angabe „2" ersetzt.

f)
In Zeile 77 Spalte 3 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.

g)
In Zeile 78 Spalte 3 wird die Angabe „20" durch die Angabe „19" ersetzt.

h)
In Zeile 106 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „14" ersetzt.

i)
In Zeile 134 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „12" ersetzt.

j)
In Zeile 145 Spalte 3 wird die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt.

k)
In Zeile 150 Spalte 3 wird die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt.

l)
In Zeile 172 Spalte 3 wird die Angabe „16" durch die Angabe „15" ersetzt.

m)
In Zeile 187 Spalte 3 wird die Angabe „11" durch die Angabe „12" ersetzt.

n)
In Zeile 188 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „14" ersetzt.

o)
In Zeile 190 Spalte 3 wird die Angabe „14" durch die Angabe „15" ersetzt.

p)
In Zeile 203 Spalte 3 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.

q)
In Zeile 214 Spalte 3 wird die Angabe „6" durch die Angabe „7" ersetzt.

2.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Zeile 4 Spalte 3 wird die Angabe „3" durch die Angabe „4" ersetzt.

b)
In Zeile 4a Spalte 2 wird das Wort „Neapel" durch das Wort „Giugliano" ersetzt.

c)
Die Zeilen 12, 13 und 17 werden gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. AuslZuschlVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. AuslZuschlVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
V. v. 09.06.2016 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 7. AuslZuschlVÄndV Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
... Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Juni 2015 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt ...