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Sechste Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung (6. AuslZuschlVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.06.2015 BGBl. I S. 929 (Nr. 23); Geltung ab 01.07.2015
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Eingangsformel



Auf Grund des § 53 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung:


Artikel 1 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2015 AuslZuschlV Anlage 1, Anlage 2

Die Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Zeile 7 Spalte 3 wird die Angabe „2" durch die Angabe „3" ersetzt.

b)
In Zeile 19 Spalte 3 wird die Angabe „11" durch die Angabe „12" ersetzt.

c)
In Zeile 42 Spalte 3 wird die Angabe „10" durch die Angabe „11" ersetzt.

d)
In Zeile 63 Spalte 3 wird die Angabe „10" durch die Angabe „11" ersetzt.

e)
In Zeile 65 Spalte 3 wird die Angabe „1" durch die Angabe „2" ersetzt.

f)
In Zeile 77 Spalte 3 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.

g)
In Zeile 78 Spalte 3 wird die Angabe „20" durch die Angabe „19" ersetzt.

h)
In Zeile 106 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „14" ersetzt.

i)
In Zeile 134 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „12" ersetzt.

j)
In Zeile 145 Spalte 3 wird die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt.

k)
In Zeile 150 Spalte 3 wird die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt.

l)
In Zeile 172 Spalte 3 wird die Angabe „16" durch die Angabe „15" ersetzt.

m)
In Zeile 187 Spalte 3 wird die Angabe „11" durch die Angabe „12" ersetzt.

n)
In Zeile 188 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „14" ersetzt.

o)
In Zeile 190 Spalte 3 wird die Angabe „14" durch die Angabe „15" ersetzt.

p)
In Zeile 203 Spalte 3 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.

q)
In Zeile 214 Spalte 3 wird die Angabe „6" durch die Angabe „7" ersetzt.

2.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Zeile 4 Spalte 3 wird die Angabe „3" durch die Angabe „4" ersetzt.

b)
In Zeile 4a Spalte 2 wird das Wort „Neapel" durch das Wort „Giugliano" ersetzt.

c)
Die Zeilen 12, 13 und 17 werden gestrichen.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesminister des Auswärtigen

Steinmeier