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Sechste Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung (6. AuslZuschlVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 53 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung:
Artikel 1 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
Die Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Zeile 7 Spalte 3 wird die Angabe „2" durch die Angabe „3" ersetzt.
- b)
- In Zeile 19 Spalte 3 wird die Angabe „11" durch die Angabe „12" ersetzt.
- c)
- In Zeile 42 Spalte 3 wird die Angabe „10" durch die Angabe „11" ersetzt.
- d)
- In Zeile 63 Spalte 3 wird die Angabe „10" durch die Angabe „11" ersetzt.
- e)
- In Zeile 65 Spalte 3 wird die Angabe „1" durch die Angabe „2" ersetzt.
- f)
- In Zeile 77 Spalte 3 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.
- g)
- In Zeile 78 Spalte 3 wird die Angabe „20" durch die Angabe „19" ersetzt.
- h)
- In Zeile 106 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „14" ersetzt.
- i)
- In Zeile 134 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „12" ersetzt.
- j)
- In Zeile 145 Spalte 3 wird die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt.
- k)
- In Zeile 150 Spalte 3 wird die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt.
- l)
- In Zeile 172 Spalte 3 wird die Angabe „16" durch die Angabe „15" ersetzt.
- m)
- In Zeile 187 Spalte 3 wird die Angabe „11" durch die Angabe „12" ersetzt.
- n)
- In Zeile 188 Spalte 3 wird die Angabe „13" durch die Angabe „14" ersetzt.
- o)
- In Zeile 190 Spalte 3 wird die Angabe „14" durch die Angabe „15" ersetzt.
- p)
- In Zeile 203 Spalte 3 wird die Angabe „17" durch die Angabe „18" ersetzt.
- q)
- In Zeile 214 Spalte 3 wird die Angabe „6" durch die Angabe „7" ersetzt.
- 2.
- Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Zeile 4 Spalte 3 wird die Angabe „3" durch die Angabe „4" ersetzt.
- b)
- In Zeile 4a Spalte 2 wird das Wort „Neapel" durch das Wort „Giugliano" ersetzt.
- c)
- Die Zeilen 12, 13 und 17 werden gestrichen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Schlussformel
Der Bundesminister des Auswärtigen
Steinmeier
Steinmeier
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11602/index.htm