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Anlage 3 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)

V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 (zu § 70) SON04 Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb



Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.

Position  Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen    
 Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001 

(2) Daten zur Vermögenslage    
Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder
§ 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
   
a) Kernkapital 006  
aa)hartes Kernkapital 426  
ab)zusätzliches Kernkapital 427  
b)Ergänzungskapital 007 

(3) Daten zur Ertragslage    
1. Zinsergebnis    
a)Zinserträge1)029  
b)Zinsaufwendungen030  
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige
Verbindlichkeiten
031  
d)Zinsergebnis032  
2. Provisionsergebnis    
a)Provisionserträge313  
b)Provisionsaufwendungen314  
c)Provisionsergebnis033  
3.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft2) 037  
4. Allgemeiner Verwaltungsaufwand    
a)Personalaufwand3)038  
b)andere Verwaltungsaufwendungen4) 039  
5.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen 900  
6.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048  
7.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen
Ansprüchen
049  
8.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs-
oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052  
9.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053  
10.Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054  
11.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055  
12.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056  
13.Entnahmen aus Genussrechtskapital 057  
14.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058 

(4) Daten zum Kreditgeschäft    
1.Anmerkungsbedürftige Großkredite 088  
2. Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:    
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach
Artikel 395 Absatz 1 CRR
   
a)des geprüften Einzelinstituts 342Stk.Stk.
b)der Institutsgruppe5) 343Stk.Stk.
3. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche    
a)im Berichtsjahr6) 093  
b)Bestand am Jahresende 094 

(5) Ergänzende Angaben    
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB    
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095  
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096  
2. Nachrangige Vermögensgegenstände    
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112  
b)nachrangige Forderungen an Kunden 113  
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114  


1) Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
2) Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen.
3) Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
4) Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
5) Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.
6) Nettoposition (erhaltene./. zurückgezahlte).






 

Frühere Fassungen von Anlage 3 PrüfbV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.04.2016Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
vom 11.04.2016 BGBl. I S. 720
aktuell vorher 06.11.2015Artikel 13 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
aktuellvor 06.11.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 PrüfbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrüfbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70 PrüfbV Datenübersicht (vom 06.11.2015)
... auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die ... und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 3 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ...
§ 71 PrüfbV Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung (vom 24.01.2018)
... Geschäftsjahre anzuwenden. (4) Die Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und die Anlage 3 Position (5) Nummer 1 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 13 AbwMechG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... 1 bis 3" ersetzt. 9. Die Anlagen werden wie folgt geändert: a) Anlage 3 (zu § 70) wird aufgehoben. b) Die bisherige Anlage 4 (zu § 70) wird Anlage 3 ... Anlage 3 (zu § 70) wird aufgehoben. b) Die bisherige Anlage 4 (zu § 70) wird Anlage 3 (zu § 70). c) Die bisherige Anlage 5 (zu § 70) wird Anlage 4 (zu § ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 5 ZKRLUG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
...  (4) Die Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und die Anlage 3 Position (5) Nummer 1 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die ... anzuwenden." 4. In Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und in Anlage 3 Position (5) Nummer 1 werden jeweils die Wörter „§ 284 Absatz 2 Nummer 3" ...