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Anlage 3 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 (zu § 70) SON04 Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIb
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | ||||
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen | ||||||
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | 001 | | ||||
(2) Daten zur Vermögenslage | ||||||
Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder § 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag | ||||||
a) | Kernkapital | 006 | ||||
aa) | hartes Kernkapital | 426 | ||||
ab) | zusätzliches Kernkapital | 427 | ||||
b) | Ergänzungskapital | 007 | | |||
(3) Daten zur Ertragslage | ||||||
1. | Zinsergebnis | |||||
a) | Zinserträge1) | 029 | ||||
b) | Zinsaufwendungen | 030 | ||||
c) | darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten | 031 | ||||
d) | Zinsergebnis | 032 | ||||
2. | Provisionsergebnis | |||||
a) | Provisionserträge | 313 | ||||
b) | Provisionsaufwendungen | 314 | ||||
c) | Provisionsergebnis | 033 | ||||
3. | Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft2) | 037 | ||||
4. | Allgemeiner Verwaltungsaufwand | |||||
a) | Personalaufwand3) | 038 | ||||
b) | andere Verwaltungsaufwendungen4) | 039 | ||||
5. | Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | 900 | ||||
6. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 048 | ||||
7. | Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen | 049 | ||||
8. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 052 | ||||
9. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 053 | ||||
10. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 054 | ||||
11. | Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | 055 | ||||
12. | Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | 056 | ||||
13. | Entnahmen aus Genussrechtskapital | 057 | ||||
14. | Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | 058 | | |||
(4) Daten zum Kreditgeschäft | ||||||
1. | Anmerkungsbedürftige Großkredite | 088 | ||||
2. | Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch: | |||||
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR | ||||||
a) | des geprüften Einzelinstituts | 342 | Stk. | Stk. | ||
b) | der Institutsgruppe5) | 343 | Stk. | Stk. | ||
3. | Unbare bilanzunwirksame Ansprüche | |||||
a) | im Berichtsjahr6) | 093 | ||||
b) | Bestand am Jahresende | 094 | | |||
(5) Ergänzende Angaben | ||||||
1. | Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB | |||||
a) | von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 095 | ||||
b) | von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 096 | ||||
2. | Nachrangige Vermögensgegenstände | |||||
a) | nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | 112 | ||||
b) | nachrangige Forderungen an Kunden | 113 | ||||
c) | sonstige nachrangige Vermögensgegenstände | 114 | ||||
1) Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren. 2) Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen. 3) Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen. 4) Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. 5) Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist. 6) Nettoposition (erhaltene./. zurückgezahlte). |
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen G. v. 11. April 2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102 m.W.v. 19. April 2016
Frühere Fassungen von Anlage 3 PrüfbV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.04.2016 | Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11.04.2016 BGBl. I S. 720 |
aktuell vorher | 06.11.2015 | Artikel 13 Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1864 |
aktuell | vor 06.11.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 PrüfbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PrüfbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PrüfbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 70 PrüfbV Datenübersicht (vom 06.11.2015)
... auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die ... und dem Prüfungsbericht beizufügen. Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 3 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ...
§ 71 PrüfbV Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung (vom 24.01.2018)
... Geschäftsjahre anzuwenden. (4) Die Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und die Anlage 3 Position (5) Nummer 1 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 13 AbwMechG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... 1 bis 3" ersetzt. 9. Die Anlagen werden wie folgt geändert: a) Anlage 3 (zu § 70) wird aufgehoben. b) Die bisherige Anlage 4 (zu § 70) wird Anlage 3 ... Anlage 3 (zu § 70) wird aufgehoben. b) Die bisherige Anlage 4 (zu § 70) wird Anlage 3 (zu § 70). c) Die bisherige Anlage 5 (zu § 70) wird Anlage 4 (zu § ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 5 ZKRLUG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... (4) Die Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und die Anlage 3 Position (5) Nummer 1 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die ... anzuwenden." 4. In Anlage 1 Position (7) Nummer 1 und in Anlage 3 Position (5) Nummer 1 werden jeweils die Wörter „§ 284 Absatz 2 Nummer 3" ...
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