Tools:
Update via:
§ 25 - Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Geltung ab 20.06.2015; FNA: 7610-2-47 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 5 Anzeigewesen
§ 25 Anzeigewesen
§ 25 wird in 2 Vorschriften zitiert
1Die Organisation des Anzeige- und Meldewesens ist zu beurteilen. 2Die Vorkehrungen des Instituts für die Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigen und Meldungen sind zu beurteilen, festgestellte wesentliche Verstöße sind aufzuführen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11603/b28533.htm