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Berichtigung - Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung (3. AMGKostVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 1007 (Nr. 24); Geltung ab 07.03.2015

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 7. März 2015 3. AMGKostVÄndV Artikel 1, AMGKostV § 3

Die Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 195) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d ist wie folgt zu fassen:

 
„d)
Absatz 3 wird Absatz 2, und im Satzteil vor der Aufzählung werden die Angabe „bis 18" durch die Angabe „bis 25" sowie die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt."