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Berichtigung - Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung (3. AMGKostVÄndVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 195) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d ist wie folgt zu fassen:
Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d ist wie folgt zu fassen:
- „d)
- Absatz 3 wird Absatz 2, und im Satzteil vor der Aufzählung werden die Angabe „bis 18" durch die Angabe „bis 25" sowie die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt."
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